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NRW-Minister: Strafbarkeit von Schwarzfahren abschaffen

Streit ums Schwarzfahren: Für NRW-Justizminister Limbach gibt es keinen Grund, das Fahren ohne Fahrschein unter Strafe zu stellen. Die Verkehrsunternehmen seien stattdessen in der Pflicht.
Straßenbahn
Ein junger Mann steigt an einer Haltestelle in eine Straßenbahn ein. Politiker und Kriminologen fordern, Schwarzfahren weder als Straftat zu behandeln noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Symbolbild © Uwe Anspach/dpa

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) spricht sich dafür aus, Schwarzfahren weder als Straftat zu behandeln noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. «Es gibt keinen überzeugenden Grund, das Fahren ohne Fahrschein unter Strafe zu stellen», sagte er im Interview mit WDR 5. Nicht der Staat sei hier in der Pflicht, sondern die Verkehrsunternehmen selbst. 

Limbach kritisierte: «Wir verschwenden total viel Zeit darauf, für die Verkehrsunternehmen Strafverfahren durchzuführen, für das Fahren ohne Fahrschein.» Die Strafverfolgungsbehörden seien nicht dafür da, private Forderungen einzutreiben. Auch in anderen Bereichen des Wirtschaftslebens sei es nicht üblich, dass «der Staat privates Unrecht verfolgt». 

Die Verkehrsunternehmen sollten demnach selbst, zum Beispiel durch Zugangskontrollen, dafür sorgen, dass Bus und Bahn nur mit Fahrschein betreten werden können. Der Grünen-Politiker forderte, die Ressourcen der Behörden anderweitig zu nutzen. Als Beispiel nannte er Gewalt gegen Rettungskräfte und Polizisten sowie die Verfolgung von Mafia-Kriminalität. 

Offener Brief an Bundesminister

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im November 2023 Eckpunkte für eine Reform des Strafgesetzbuches vorgelegt, die das Schwarzfahren entkriminalisieren soll. Das Fahren ohne gültigen Fahrschein sollte demnach in Zukunft nicht mehr als Straftat behandelt werden, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit. Seitdem stockt das Vorhaben. 

Kriminologen und andere Wissenschaftler forderten Buschmann in der vergangenen Woche in einem offenen Brief auf, Schwarzfahren künftig weder als Straftat zu behandeln noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Sie begründeten dies damit, dass der Straftatbestand überproportional arme Menschen und solche in prekären Lebenslagen betrifft - etwa Drogenabhängige. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Städtetag halten nichts von dem Vorschlag. Schwarzfahren solle Straftatbestand bleiben. 

Schwarzfahren gilt in Deutschland als Straftat und fällt unter Bundesrecht. So droht eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit hätte Folgen für die Kommunen. Nicht Staatsanwaltschaften und Gerichte, sondern Bußgeldstellen müssten dann Verfahren führen. 

© dpa
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