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Ernährungsberatung: Viele Krankenkassen geben Zuschüsse

Diabetes, Reizdarm, Gicht: Wer seine Ernährung umstellt, kann oft besser mit bestimmten Erkrankungen leben. Krankenkassen bezuschussen daher Ernährungsberatungen und -kurse. Was Sie wissen müssen.
Eine Diätassitentin erstellt einen Ernährungsplan
Krankenkassen fördern Ernährungsberatungen meist finanziell, obwohl sie keine Pflichtleistungen sind. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Steht eine Diagnose wie Gicht, Diabetes, Fettleber oder Reizdarm fest, ist oft klar: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, sich die eigene Ernährung anzuschauen - und sie so umzustellen, dass sich mit der Erkrankung besser leben lässt.

Weil das auf eigene Faust allerdings ganz schön schwer ist, kann eine individuelle Ernährungsberatung sinnvoll sein. Fast alle Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten dafür, wie eine Auswertung der Zeitschrift «Finanztest» zeigt (Ausgabe 2/2025). In die Untersuchung gingen 68 gesetzliche Krankenkassen ein, die 98 Prozent der gesetzlich Versicherten abdecken. 

Kassen entscheiden selbst, wann sie zahlen - und wie viel

Verpflichtet zu diesen Zuschüssen sind die Kassen nicht, eine individuelle Ernährungsberatung zählt zu den sogenannten Ermessensleistungen. Das heißt aber auch: Krankenkassen können beispielsweise festlegen, dass sie nur bei Übergewicht oder Diabetes zahlen. Bei anderen Erkrankungen müssen Patientinnen und Patienten die Kosten «Finanztest» zufolge dann komplett selbst tragen. 

Ausnahme: Liegt Mukoviszidose oder eine andere seltene angeborene Stoffwechselerkrankung vor, muss die Kasse die Kosten übernehmen - und zwar komplett. 

Voraussetzung: Ärztliche Verordnung

Wie geht man nun vor, wenn man eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen möchte? Erster Schritt ist, sich von Arzt oder Ärztin eine entsprechende Verordnung ausstellen lassen. Mit dieser wendet man sich «Finanztest» zufolge an die Krankenkasse, die dann entscheidet, ob sie sich an den Kosten beteiligt. 

Grünes Licht gibt die Kasse allerdings nur für Anbieter, die entsprechend zertifiziert sind. Denn die Bezeichnung «Ernährungsberater» ist nicht geschützt. Wer auf der Suche ist, kann bei der Krankenkasse nachfragen, meist haben sie Kontakte parat. Manchmal haben die Kassen «Finanztest» zufolge auch eigene Ernährungsberater, die Versicherte dann aufsuchen müssen.

Wie viel die Kassen zahlen - und wann Schluss ist 

Doch wie viel gibt die Krankenkasse denn nun dazu? Das Honorar für eine Stunde Ernährungsberatung liegt nach Angaben des Berufsverbandes Oecotrophologie (VDOE) zwischen 90 und 140 Euro.

Für die Erstberatung etwa übernehmen beispielsweise die Techniker (TK) und die DAK-Gesundheit 45 Euro, die Barmer gibt 40 Euro dazu. Für die Folgetermine geben die Kassen in aller Regel einen geringeren Zuschuss. Nach fünf Beratungsterminen ist bei den meisten Krankenkassen Schluss. Pro Jahr bezuschussen die meisten Kassen zwischen 100 und 400 Euro, schreibt «Finanztest». 

Weitere Möglichkeit: Gesundheitskurs

Übrigens: Auch wer keine Diagnose hat, den unterstützen viele Krankenkassen bei dem Vorhaben, sich mit gesunder Ernährung zu beschäftigen. Wer einen entsprechenden Gesundheitskurs belegen möchte, bleibt nicht allein mit den Kosten. Auch hier fallen die Zuschüsse der Kassen «Finanztest» zufolge sehr unterschiedlich aus, das Maximum liegt zwischen 50 und 1200 Euro für zwei Kurse im Jahr.

© dpa
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