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Justiz stellt mehr Geld aus Straftaten sicher

Drogenhandel, Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität oder Betrug - Kriminelle verdienen damit oft viel Geld. Oft gelingt es ihnen, das beiseitezuschaffen. Doch Staatsanwaltschaften melden Erfolge.
Justiz sichert mehr Geld aus Straftaten
Die Justiz hat mehr als 500 Millionen Euro aus kriminell erlangtem Vermögen zurückgeholt. (Symbolbild) © Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn

Der Justiz gelingt es zunehmend kriminell erlangtes Vermögen für die Staatskasse zurückzuholen. Im Jahr 2023 waren es über 500 Millionen Euro und damit rund 50 Millionen mehr als im Vorjahr, wie der Deutsche Richterbund auf Basis von Angaben der Landesjustizministerien mitteilte. Im vergangenen Jahr wurden demnach in den ersten drei Quartalen bereits mehr als 500 Millionen Euro unrechtmäßige Gewinne aus Straftaten zurückgeholt. 

«Weil die Vermögensabschöpfung an einer für die organisierte Kriminalität empfindlichen Stelle ansetzt und damit besonders wirksam ist, gewinnt sie stetig an Bedeutung», sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, der Deutschen Presse-Agentur. «Mit dem Zugriff auf die Taterträge sendet der Rechtsstaat neben der Strafe das klare Signal, dass sich Kriminalität nicht lohnt.»

Länder wollen mehr Zugriffsmöglichkeiten 

Nach einer Umfrage der «Deutschen Richterzeitung», die der Richterbund herausgibt, hat die Strafjustiz in den vergangenen drei Jahren kriminell erlangtes Vermögen im Wert von etwa 1,5 Milliarden Euro eingezogen. Nicht in allen Fällen lassen sich Vermögenswerte auffinden, die bei Straftaten wie Drogenhandel, Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität oder Betrug erzielt wurden. Häufig gelingt es Kriminellen, Reichtümer vor einer Verurteilung beiseitezuschaffen. 

Nach dem Willen der Justizminister soll der Staat mehr Zugriff auf Vermögen aus kriminellen Machenschaften bekommen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Federführung von Bremen hat konkrete Vorschläge für eine Gesetzesverschärfung erarbeitet, die im Bundesjustizministerium geprüft werden sollten. 

2017 war die bis dahin wenig übersichtliche bundesweite Rechtsgrundlage für die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen reformiert worden. Seitdem ist das Einziehen von sogenannten Taterträgen und die Entschädigung von Tatopfern einfacher und umfassender möglich.

Berlin hat Immobilien beschlagnahmt 

Besonderes Aufsehen erregte bundesweit im Jahr 2018 ein Fall aus Berlin: Es wurden 77 Immobilien eines Clans beschlagnahmt, die laut Staatsanwaltschaft mit nicht legalem Geld aus kriminellen Geschäften erworben wurden. Rechtskräftig abgeschlossen sind die Verfahren laut Justizverwaltung bislang zwar erst in drei Fällen. Im Mai 2025 steht demnach jedoch ein Prozess zu 60 weiteren dieser Immobilien an.

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

© dpa
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