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Mann wegen Säureangriffs auf Ex-Partnerin vor Gericht

Aus Kränkung über die Trennung seiner Ex-Freundin soll ein Mann ihr hochkonzentrierte Schwefelsäure über den Kopf gegossen haben. Jetzt steht er vor Gericht.
Prozess um tödlichen Familienstreit am Landgericht Köln
Vor dem Landgericht hat ein Prozess gegen einen Mann begonnen, der seine Ex-Freundin mit Schwefelsäure übergossen haben soll. (Symbolbild) © Federico Gambarini/dpa

Wegen eines Säureangriffs auf seine Ex-Freundin steht seit Freitag ein 43 Jahre alter Mann vor dem Kölner Landgericht. Ihm wird schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Über seinen Verteidiger räumte der Mann den Vorwurf ein.

Laut Anklage lauerte der Mann seiner Ex-Freundin im vergangenen Februar frühmorgens in Gummersbach auf, als diese mit ihrem Pkw zur Arbeit fahren wollte. Der Angeklagte habe die Frau, die mit keinem Angriff gerechnet habe, zu Boden geschlagen. «Sodann öffnete er die Flasche und goss die darin befindliche Schwefelsäure von oben auf den Kopf der Geschädigten», sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage. 

Frau sollte für neue Partner unattraktiv werden

Es sei ihm darauf angekommen, seiner Ex-Freundin «schwere Verätzungen im von ihm anvisierten Kopfbereich» zuzufügen. Damit habe er ihr äußeres Erscheinungsbild nachhaltig zerstören wollen, «um sie für etwaige zukünftige neue Partner unattraktiv zu machen». Die Nebenklägerin erlitt durch den Angriff mit der 96-prozentigen Schwefelsäure Verätzungen zweiten und dritten Grades an Gesicht, Kopf, Nacken und beiden Händen. 

Der Angeklagte und die Frau sollen von 2022 an ein Paar gewesen sein. Als die Frau jedoch vom Drogenmissbrauch des Angeklagten erfahren habe, habe sie sich getrennt und ihn 2023 ihrer Wohnung verwiesen. Der Angeklagte habe daraufhin die Bundesrepublik zunächst verlassen. Ab Herbst 2023 habe er seiner Ex per Internet-Chat Rache für die als Kränkung empfundene Trennung angedroht und angekündigt, «er selbst oder von ihm beauftragte Personen, würden die Geschädigte aufsuchen, sie mit Messern verletzten und mit Säure übergießen oder sogar töten». Nach seiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik habe sich der Angeklagte eine Flasche mit hochkonzentrierter Schwefelsäure besorgt und seine Drohung in die Tat umgesetzt. 

Die Vernehmung der als Nebenklägerin auftretenden 41-Jährigen fand auf Antrag ihrer Anwältin in nichtöffentlicher Verhandlung statt. Der Prozess ist mit drei weiteren Verhandlungstagen terminiert.

© dpa
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