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Behrens: Debatte - AfD-Verbotsverfahren lenkt von Problem ab

In der Debatte um ein mögliches Verbot der AfD hat sich Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens einem Bericht zufolge dafür ausgesprochen, die Partei mit Inhalten zu stellen. «Das AfD-Parteiverbotsverfahren ist eine Debatte, die vom wirklichen Problem ablenkt. In Niedersachsen haben wir keine Erkenntnisse, die dazu bewegen könnten, ein Verfahren einzuleiten», sagte die SPD-Politikerin der «Nordsee-Zeitung» (Donnerstagsausgabe).
Daniela Behrens
Daniela Behrens (SPD), Innenministerin von Niedersachsen. © Sarah Knorr/dpa

Die Ansprüche an ein Verbotsverfahren seien aus gutem Grund hoch. Statt einem Verbotsverfahren müsse man sich mit Themen auseinandersetzen, welche Bürger bewegten, die AfD zu wählen. Dazu zählte Behrens etwa Zukunftsängste, Migration und politische Entscheidungen.

«In Niedersachsen machen wir das ganz erfolgreich, durch bodenständige Politik, um ein gutes und sicheres Leben zu organisieren. Aber angesichts der Krisen ist das alles nicht einfach», sagte Behrens dem Blatt. Es benötige Zeit, Geduld und intensiven Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus begrüßte die Ministerin die Demonstrationen gegen die AfD.

Anlass für die Demonstrationen und die neue Debatte um ein AfD-Verbot war ein Bericht des Medienhauses Correctiv über ein Geheimtreffen. An dem Treffen in einer Potsdamer Villa hatten im November unter anderem einzelne AfD-Funktionäre sowie einzelne Mitglieder der CDU und der erzkonservativen Werteunion teilgenommen. Dabei hatte der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, nach eigenen Angaben über «Remigration» gesprochen. Damit meinen Rechtsextreme in der Regel, dass eine große Zahl Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang. Als Reaktion darauf hatte es bundesweit Demonstrationen gegeben.

Die AfD wird in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom jeweiligen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Bundesweit gilt sie wie auch in Niedersachsen als Verdachtsfall.

© dpa
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