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75 Jahre GG: Würdigungen und Forderungen aus Niedersachsen

Mit großen Festen wird am Donnerstag der 75. Jahrestag des Grundgesetzes begangen. Zuvor haben Verbände Würdigungen und Forderungen ausgesprochen.
Niedersächsische Landesregierung verteilt Grundgesetze
Politikerinnen und Politiker stehen in Hannover und halten Hefte mit dem Grundgesetz in den Händen. © Moritz Frankenberg/dpa

Warnungen vor Hass und Hetze, Forderungen für Gleichheit vor dem Gesetz - und das «Geburtstagskind» als Geschenk in Buchform: In Niedersachsen haben sich Verbände und Politiker anlässlich des 75. Jahrestages zum Verfassungsjubiläum geäußert. «Das Grundgesetz ist ein Erfolgsmodell», sagte die niedersächsische Landtagspräsidentin Hanna Naber (SPD). Seit 75 Jahren garantiere es ein freiheitliches, friedliches und demokratisches Zusammenleben in einem verlässlichen Rechtsstaat. Es sei dabei robust und anpassungsfähig.

Landesregierung verteilt Grundgesetze

Anlässlich des Jubiläums am Donnerstag verteilten Mitglieder der niedersächsischen Landesregierung bereits am Mittwoch Ausgaben des Grundgesetzes auf dem Bahnhofsvorplatz in Hannover. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), seine Stellvertreterin, Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) sowie weitere Kabinettsmitglieder wollten damit auf die Bedeutung der Verfassung für den Frieden sowie die persönliche und politische Freiheit aufmerksam machen, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei hieß.

Der Niedersächsische Landtag hatte die Verfassung bereits am 17. Mai in einer Feierstunde gewürdigt; am Donnerstag soll es einen Staatsakt in Berlin geben. In Lüneburg ist parallel dazu eine Demokratiemeile unter anderem mit Arbeitgeberverbänden geplant. In Braunschweig wollen Verbände, Vereine, Hochschulen und Unternehmen unter dem Titel #buntstadt mit Veranstaltungen und Plakaten gegen Hass und Hetze aufrufen.

Der Geschäftsführer des Wohlfahrtsverbandes Diakonie in Niedersachsen, Hans-Joachim Lenke, forderte Demokraten und Demokratinnen auf, klar Stellung für die Werte des Grundgesetzes zu beziehen. Er betrachte es mit Sorge, dass einige gerade die Menschen ausgrenzen wollten, die Hilfe und Unterstützung benötigen.

Gewerkschaften: Streikrecht nicht einschränken

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschafts-Bundes (DGB) in Niedersachsen, Mehrdad Payandeh, würdigte die Verfassung als «das Grundgesetz der Gewerkschaften und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer». Neben Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder der Gleichheit vor dem Gesetz garantiere es auch das Streikrecht, betriebliche Mitbestimmung oder die Tarifautonomie.

Diese Werte würden allerdings von Rechtsextremisten oder Islamisten bedroht, denen etwa die Gleichberechtigung von Frau und Mann ein Dorn im Auge sei oder die das Streikrecht und die Pressefreiheit einschränken wollten. Es gebe schändliche Angriffe auf Politiker und das Recht auf Meinungsfreiheit werde missbraucht, um Hass und Hetze zu verbreiten. Die Verfassung müsse deshalb immer wieder verteidigt werden. «Fremdenfeindlichkeit ist nicht mit unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem vereinbar», hieß es zudem im norddeutschen Verband des DGB.

Auch die Gewerkschaft IG Metall warnte davor, das Streikrecht zu beschneiden. «Eine Einschränkung des Streikrechts ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar», meinte der IG-Metall-Chef für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Thorsten Gröger. «Tarifverträge auf Augenhöhe setzen den Arbeitskampf voraus.» Die Gewerkschaft rief die Politik dazu auf, vor allem die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verteidigen.

Arbeitgeber: «Grundgesetz steht für unabhängige Tarifverträge»

Der Arbeitgeberverband Nordmetall würdigte, dass das Grundgesetz unabhängig ausgehandelte Tarifverträge ohne Einmischung durch die Politik sicherstelle. Der Verband kritisierte daher, dass Politikerinnen und Politiker sich regelmäßig nicht daran halten würden und sich etwa beim Thema Mindestlohn einmischen, obwohl dieser von der ehrenamtlichen Mindestlohnkommission ausgehandelt werde.

Die Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen betonte in einer Mitteilung die herausragende Bedeutung des Grundgesetzes, das «die Freiheit unseres täglichen Lebens ermöglicht und die Grundlage der Arbeit der Polizei darstellt».

© dpa
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