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49-Jährige wegen Beleidigung von Richterin verurteilt

Wegen Beleidigung einer Richterin und eines Staatsanwalts muss eine 49-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zahlen. Ein entsprechendes Urteil erging am Montag am Amtsgericht Bremen. Die Frau hatte laut Zeugenaussagen im Dezember 2022 im Landgericht Bremen während der Urteilsverkündung gegen ihren Sohn angefangen zu schreien und zu weinen. Sie habe die verhängte zwölfjährige Haftstrafe als ungerechnet empfunden, sagte ein Wachtmeister als Zeuge aus.
Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Laut Zeugenaussagen hatte die Mutter von zehn Kindern in Richtung der Richterin «Hure» oder «Schlampe» gerufen, in Richtung Staatsanwalt «Hund». Im Zuschauerraum, in dem sich rund zwei Dutzend Personen befunden hätten, sei es damals «tumultartig» zugegangen, sagte der betroffene Staatsanwalt als Zeuge. Der Wachtmeister, der am Eingang des Gebäudes Dienst geleistet hatte, sagte, er habe Schreie gehört und sei hochgelaufen zum Gerichtssaal. Die Mutter, Ehefrau und die Oma des Angeklagten seien «sehr emotional» gewesen. Der Vater habe versucht, die Frauen zu beruhigen. Es seien auch Jugendliche im Saal gewesen, die laut gewesen seien. Ein Polizist sagte als Zeuge, dass selbst beim Eintreffen der Polizei immer noch geschrien worden sei.

Die Richterin am Amtsgericht sagte, zwar sei es nachvollziehbar, dass das Urteil gegen den Sohn für die Angeklagte «sehr belastend» gewesen sei. Gleichwohl sei eine «deutliche Beleidigung» gegen die Richterin und den Staatsanwalt nicht zu tolerieren.

© dpa
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