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Zerstückelte Leiche in Greifswald: Zwei Männer vor Gericht

Einen grausigen Fund machten Polizisten vergangenen Herbst in einer Greifswalder Wohnung. Im April stehen zwei Männer vor Gericht. Sie sollen eine Leiche zerstückelt haben.
Fund einer zerstückelten Leiche in einer Wohnung
Blick auf einen Plattenbau in dem Greifswalder Wohnviertel, in dem im Oktober 2023 eine zerstückelte Leiche gefunden worden war. © Stefan Sauer/dpa

Nach dem Fund einer zerstückelten Leiche im Oktober vergangenen Jahres in Greifswald stehen im April zwei Männer vor Gericht. Ein 28-Jähriger ist laut Landgericht Stralsund wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie gemeinsam mit einem ebenfalls 28-Jährigen wegen Störung der Totenruhe angeklagt. Letzterer muss sich demnach auch wegen versuchter Strafvereitelung verantworten. Ab dem 8. April sind drei Verhandlungstage sowie zusätzlich ein Hilfstermin angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft geht nach früheren Angaben davon aus, dass der wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge Angeklagte am Abend des 20. Oktober in seiner Greifswalder Wohnung zusammen mit dem 38 Jahre alten Opfer Alkohol trank. Ausgehend vom Beschuldigten sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Er habe das Opfer geschlagen, das insbesondere am Kopf verletzt worden sei. Der 28-Jährige habe den Mann betrunken und erkennbar verletzt auf eine Couch gelegt. Ihm sei bewusst gewesen, dass sich dessen Zustand ohne Hilfe verschlechtern würde. Er selbst habe sich neben das Opfer gelegt und sei eingeschlafen. Am nächsten Morgen sei der 38-Jährige tot gewesen.

Der Angeklagte habe daraufhin den damals noch 27-jährigen Mitangeschuldigten informiert. Beide hätten die Leiche im Badezimmer unter anderem mit einer Säge zerkleinert und die Teile in der Wohnung versteckt. Sie hätten zudem in Plastiktüten gehüllte Leichenteile fotografiert und einen Bekannten per Handy gefragt, ob dieser mit seinem Auto beim Abtransport helfe. Der Bekannte habe sich hingegen an die Polizei gewandt.

Laut Staatsanwaltschaft drohen dem Älteren im Falle einer Verurteilung zwischen 3 und 15 Jahren Haft und dem Jüngeren maximal 5 Jahre. Beide befinden sich in Untersuchungshaft. Laut Gericht kommt für den Älteren auch eine Verurteilung wegen Totschlages in Betracht. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelten beide als unschuldig. Zum Auftakt sollen am 8. April elf Zeugen vernommen werden.

© dpa
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