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Zeugin: Besteuerung der Klimastiftung MV fachlich begründet

Über die Steuerpflicht der Klimaschutzstiftung MV wird juristisch gestritten. Dass das zuständige Finanzamt seine Meinung dazu änderte, hatte nach Angaben einer Finanzbeamtin allein fachliche Gründe.
Stiftung Klima- und Umweltschutz MV
Das Klingelschild der Klimastiftung MV hängt am Eingang eines Hauses. © Jens Büttner/dpa

Bei der Entscheidung über die Steuerpflicht der Klimaschutzstiftung MV ist nach Angaben einer leitenden Mitarbeiterin des zuständigen Finanzamtes Ribnitz-Damgarten weder politischer noch dienstlicher Druck auf die Behörde ausgeübt worden. Zunächst habe man im Amt die Auffassung vertreten, dass die dem Klima- und Umweltschutz verpflichtete Stiftung unter die Steuerbefreiung fallen könnten, sagte die 61-Jährige am Freitag im Landtags-Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge um die Klimaschutzstiftung MV. Das Finanzministerium habe aber auf die Satzung verwiesen, nach der weder die Gemeinnützigkeit noch der zweckbestimmte Einsatz der Mittel gewährleistet sei. «Die Auffassung des Finanzministeriums hat sich durchgesetzt. Wir haben ja besteuert», sagte die Sachgebietsleiterin in der Zeugenbefragung.

Die Stiftung war Anfang 2021 nach einem Beschluss des Landtags gegründet worden, vorrangig um den Fertigbau der Pipeline Nord Stream 2 für russisches Erdgas gegen Sanktionsdrohungen der USA abzusichern. Nach der Fertigstellung sollten nur noch Umweltprojekte gefördert werden.

Das Finanzamtes Ribnitz-Damgarten ist das Einzige in Mecklenburg-Vorpommern, das sich mit Fragen der Besteuerung von Schenkungen - auch an Stiftungen - befasst. Stiftungen würden im Nordosten eher selten angemeldet, nie mehr als zehn pro Jahr, sagte die Finanzbeamtin. Die Stiftungszuwendung von Nord Stream 2 für die Klimaschutzstiftung MV von 20 Millionen Euro sei die höchste gewesen, die ihr in ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn bekannt geworden sei.

Die Pflicht zur Abführung der Schenkungssteuer ist rechtlich umstritten. Der Vorstand der Stiftung hatte gegen die Steuerforderung über knapp 10 Millionen Euro geklagt. Das Finanzgericht in Greifswald lehnte die Klage aber ab. Daraufhin ging die Stiftung in Revision, so dass sich nun der Bundesfinanzhof mit dem Fall befassen muss.

Das Land gab zur Gründung 200.000 Euro Kapital, von Nord Stream kamen 20 Millionen Euro. Um die Stiftung gibt es einen Dauerstreit. Ein kurz nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine vom Landtag gefasster Beschluss zur Auflösung wurde aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt. Der umstrittene wirtschaftliche Teil der Stiftung, der die Fertigstellung der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 sichern sollte, sei abgewickelt und für Klimaschutzprojekte weiterhin Geld da, hieß es in einem jetzt vorgelegten Gutachten zur Begründung.

© dpa
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