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Sechstägiger Streik betrifft auch Bahnreisende in MV

Bahnreisende in MV müssen sich in den nächsten Tagen nach Alternativen umschauen - die Lokführergewerkschaft GDL streikt mal wieder. Möglicherweise sind auch Züge der Ostdeutschen Eisenbahn betroffen.
GDL-Streik bei der Bahn
Bahnreisende stehen am Hauptbahnhof in München vor einer Anzeigetafel mit der Aufschrift „GDL-Streik: Bahnverkehr beeinträchtigt.“. © Lennart Preiss/dpa/Symbolbild

Nach dem Aufruf der Lokführergewerkschaft GDL zu einem sechstägigen Streik drohen auch den Bahnreisenden in Mecklenburg-Vorpommern große Einschränkungen. Der Streik im Personenverkehr soll am frühen Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Montag kommender Woche um 18 Uhr dauern, wie die Gewerkschaft mitteilte.

Die Deutsche Bahn erwartet «massive Beeinträchtigungen». Betroffen sind den Angaben zufolge der Fern- und Regionalverkehr. Auch der Rostocker S-Bahn-Verkehr könnte laut einem Bahnsprecher betroffen sein. Die Deutsche Bahn werde einen Notfahrplan mit einem stark reduzierten Angebot an Fahrten anbieten. Was das konkret für MV bedeutet, blieb zunächst offen.

Nicht direkt betroffen von dem Streik sind die Regionalzüge der Ostdeutschen Eisenbahn (Odeg) in MV. «Grundsätzlich fahren wir», sagte eine Sprecherin am Montag. Sollten aber beispielsweise Stellwerksmitarbeiter streiken, könne dies auch Auswirkungen auf die Bahnreisenden mit der Odeg haben, hieß es. «Dann haben wir ein Problem», sagte die Sprecherin. Denn das Unternehmen nutzt die Infrastruktur der Deutschen Bahn.

Die Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) verhandeln seit Anfang November über neue Tarifverträge. Der Knackpunkt der Tarifrunde ist die Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter. Die GDL fordert, diese von 38 auf 35 Stunden zu reduzieren bei vollem Lohnausgleich. Erst am Freitag hatte die Deutsche Bahn ein neues Tarifangebot vorgelegt, um die GDL wieder an den Verhandlungstisch zu holen. Darin ist unter anderem auch eine Option zu einer Stunde weniger Arbeitszeit bei gleichem Gehalt für Lokführer und Zugbegleiter ab dem 1. Januar 2026 enthalten.

© dpa
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