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MV unterstützt Vorstoß zur Neuregelung der Organspende

Alles Werben und Aufklären hat nicht dazu geführt, dass in Deutschland die Zahl der Organspenden merklich steigt. Deshalb gibt es Bestrebungen, die Organentnahme bei Unfallopfern neu zu regeln.
Organspende
Ein Styropor-Behälter zum Transport von Organen wird an einem OP-Saal vorbei getragen. © Soeren Stache/dpa/Symbolbild

Mecklenburg-Vorpommern dringt gemeinsam mit anderen Bundesländern auf eine grundlegende Änderung der gesetzlichen Regeln zur Organspende in Deutschland, um so dem fortwährenden Mangel an Spenderorganen zu begegnen. Die Reform von 2022 zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft habe keine spürbaren Verbesserungen gebracht, begründete Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) den neuen Vorstoß. Nach ihren Angaben beschloss die Landesregierung auf ihrer Sitzung am Dienstag, der von Nordrhein-Westfalen ausgehenden Bundesratsinitiative zur Gesetzesänderung beizutreten.

«Wir wollen damit einen erneuten Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz nehmen. Das wäre ein Paradigmenwechsel und eine große Chance, um mehr potenzielle Organspenderinnen und -spender gewinnen zu können», erklärte Drese. Damit würde - wie etwa in Frankreich, Irland, Italien, Österreich oder Spanien bereits üblich - auch in Deutschland automatisch jede Person als Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein Widerspruch deutlich gemacht wurde. Bislang ist eine Organentnahme bei Toten nur erlaubt, wenn der mögliche Spender zu Lebzeiten einwilligte oder nächste Angehörige zustimmten. Mitte Juni soll das Thema im Bundesrat zur Debatte stehen.

«Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens. Viele Menschen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, versterben während der Wartezeit», machte Drese den bestehenden Handlungsdruck deutlich. Trotz der mit der Gesetzesänderung von 2022 verbundenen verstärkten Aufklärung bestehe in Deutschland weiterhin ein signifikanter Organmangel.

«Mit der Einführung der Widerspruchslösung würde die Organspende zum Normalfall. Die Entscheidung bliebe jedoch nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten», erklärte Drese das angestrebte Verfahren. Mit der Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundesrat solle in Bevölkerung, Politik und Fachöffentlichkeit eine Diskussion zur Widerspruchslösung angestoßen werden. «Umfragen zeigen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung dafür groß ist», sagte die Ministerin.

Den Angaben zufolge stehen deutschlandweit etwa 8500 Menschen auf den Wartelisten für Organtransplantationen, darunter etwa 200 aus Mecklenburg-Vorpommern. 2022 gab es demnach im Nordosten 72 Organspenden, ein Viertel weniger als fünf Jahre zuvor. Seit Mitte März gibt es ein bundesweites Organspende-Register im Internet. Dort haben sich bislang 120 100 Menschen als potenzielle Spender registrieren lassen. Nach Ansicht von Kritikern ist das Online-Angebot allerdings zu kompliziert.

© dpa
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