Vor dem Landgericht Neubrandenburg muss sich seit Montag ein 38-jähriger Mann verantworten, der im August vorigen Jahres im Streit seine Lebensgefährtin erstochen haben soll. Zu Prozessbeginn am Montag wurde die Öffentlichkeit vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Als Grund nannte ein Gerichtssprecher mögliche Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Ein Gutachter solle klären, ob der aus Polen stammende Mann in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen sei. Dem Sprecher zufolge äußerte sich der Angeklagte in der geschlossenen Verhandlung zum Tathergang. Nähere Angaben wurden mit Verweis auf den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht gemacht. Die Anklage lautet auf Totschlag.
Früheren Informationen zufolge lebte der Mann mit seiner damals 41 Jahre alten Partnerin in einer Wohnung in Malchow zusammen. Beide waren demnach auch im gleichen Unternehmen beschäftigt. Laut Anklage war es im August 2023 zu einem heftigen Streit gekommen, in dessen Verlauf der Mann ein großes Küchenmesser griff und zweimal kräftig auf die Frau einstach. Dabei habe er den Tod seiner aus der Slowakei stammenden Partnerin zumindest billigend in Kauf genommen, hieß es. Die Frau sei infolge innerer Blutungen gestorben.
Früheren Angaben der Ermittler zufolge hatte der Angeklagte nach dem gewaltsamen Tod der Frau die Polizei selbst gerufen. Er war unmittelbar danach in Untersuchungshaft genommen worden. Zum Prozessauftakt am Montag waren laut Gericht drei Zeugen geladen. Vorerst wurden bis zum 5. Juni noch vier weitere Verhandlungstage anberaumt.