Die Zahl der Menschen mit einer Lungenkrebs-Erkrankung ist in Hessen laut einer Studie stark angestiegen. Besonders bei Frauen hat die Anzahl der Diagnosen einen deutlichen Zuwachs bekommen, wie aus einer Analyse des Barmer-Instituts für Gesundheitsforschung hervorgeht. Während im Jahr 2012 noch 4100 Hessinnen eine Lungenkrebsdiagnose erhielten, waren es im Jahr 2022 rund 7800. Das ist im Vergleich zum Jahr 2012 ein Zuwachs von rund 90 Prozent, wie die Krankenversicherung Barmer am Mittwoch anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai mitteilte. Der Anstieg bei Männern sei von rund 5800 Diagnosen im Jahr 2012 auf rund 8000 zehn Jahre später nicht ganz so drastisch. Er entspreche einem Anstieg von 38 Prozent.
Die steigenden Zahlen seien laut Experten vor allem auf das veränderte Rauchverhalten zurückzuführen: Es würden schon seit Längerem immer weniger Männer rauchen, die Anzahl der rauchenden Frauen hingegen sei bis zum Jahr 2000 kontinuierlich angestiegen. «Das veränderte Rauchverhalten in den vergangenen Jahrzehnten wird durch die steigenden Lungenkrebsdiagnosen jetzt sichtbar. Rauchen ist weiterhin der wichtigste Risikofaktor für Lungenkrebs», sagte Barmer-Landeschef Martin Till.
Während allgemein die Zahl der Raucher zurückgeht, ist der exzessive Tabakkonsum unter Berufstätigen in Hessen laut einer Erhebung der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in den letzten zehn Jahren angestiegen. 67 von 1000 Beschäftigten seien im Jahr 2022 in Hessen wegen Abhängigkeit, Entzugserscheinungen, eines akuten Tabakrauschs oder psychischer Probleme aufgrund von Tabak ambulant behandelt worden, teilte die Krankenkasse am Mittwoch mit. Dies entspreche rund jedem 15. Berufstätigen. Im Vergleich zum Jahr 2012 habe es einen Anstieg von rund 28 Prozent gegeben. Hessen liege damit allerdings unter dem Bundesdurchschnitt und im Bundesländervergleich ganz hinten.
Für ihre Analyse hat die KKH nach eigenen Angaben anonymisierte Daten von 2012, 2019 und 2022 ausgewertet. Eingeflossen seien Angaben zu rund 675.000 pflicht- und freiwillig versicherten berufstätigen KKH-Mitgliedern mit Krankengeldanspruch.