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Nach Urteil um Kopfschuss auf offener Straße: Revision

Weil er einen Geschäftspartner nach einem Streit getötet hatte, wurde ein 42-Jähriger zu elf Jahren Haft verurteilt. Nun geht er gegen das Urteil vor.
Landgericht Frankfurt
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gebäudes angebracht. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Nach dem Urteil gegen einen 42-Jährigen wegen eines Kopfschusses auf offener Straße in Frankfurt hat der mutmaßliche Täter Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Frankfurt am Freitag. Der Mann war vergangene Woche wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Demnach hatte er einem Geschäftspartner nach einem Streit über ein Geschäft mit russischen Impfstoffen im Dezember 2022 zunächst vier Mal in den Oberkörper geschossen und das 38 Jahre alte Opfer kurz danach mit einem Kopfschuss getötet. Die Tat ereignete sich in Frankfurt-Praunheim.

Die Verteidigung hatte für den geständigen Angeklagten mit aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit eine Strafe von nicht mehr als neun Jahren beantragt, weil er und seine Familie von dem Opfer massiv bedroht worden seien. Der 38-Jährige habe die Tatwaffe zu dem Treffen mitgebracht und habe erst von dem Angeklagten entwaffnet werden müssen. Die Schwurgerichtskammer war mit ihrem Urteil zu elf Jahren um ein Jahr hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben.

© dpa
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