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Mutmaßlicher Rechtsextremist darf Waffenerlaubnis behalten

Ein Mann aus dem Wetteraukreis gilt beim Verfassungsschutz als rechtsextrem, Waffen darf er trotzdem besitzen.
Verwaltungsgericht Gießen
Der Schriftzug «Verwaltungsgericht» ist vor dem Gebäude zu lesen. © Nadine Weigel/dpa/Nadine Weigel

Einem vom hessischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuften Mann darf nicht automatisch die Waffenerlaubnis entzogen werden. Alleine durch diese Einstufung ergebe sich keine waffen- oder sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit, begründete das Verwaltungsgericht in Gießen seinen am Mittwoch mitgeteilten Beschluss vom 21. März (Az. 9 L 280/24.GI). «Insoweit wäre die Feststellung aktiv-kämpferischer Betätigungen gegen elementare Verfassungsgrundsätze erforderlich.» Die Aktivitäten des Mannes wie die Teilnahme an Veranstaltungen der NPD ließen sich nicht als Unterstützung von verfassungsfeindlichen Vereinigungen einordnen.

Der Wetteraukreis hatte Anfang des Jahres nach einer entsprechenden Mitteilung des Verfassungsschutzes die Waffenerlaubnis des Mannes widerrufen. Als Begründung gab die Behörde an, der Mann sei waffenrechtlich unzuverlässig, da er Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung unterstütze. Der Mann wehrte sich erfolgreich mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

© dpa
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