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Fünfeinhalb Jahre Haft für Rechtsanwältin

Im großen Stil soll eine Rechtsanwältin das Vertrauen pflegebedürftiger Menschen zu Untreuehandlungen und Fälschung von Testamenten missbraucht haben. Jetzt ist das Urteil gegen sie gefallen.
Landgericht Frankfurt
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an einer Fassade zu sehen. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

Wegen umfangreicher Untreuehandlungen, Urkundenfälschung und Betruges ist eine 42 Jahre alte Rechtsanwältin am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte nach Ansicht der Strafkammer als Betreuerin mehrere ältere und pflegebedürftiger Menschen durch nicht autorisierte Bestellungen von Küchengeräten und Elektronikartikeln sowie gefälschten Testamenten hohe Summen eingestrichen.

Laut Staatsanwaltschaft reicht der zivilrechtlich angenommene Betrag bis zu 800.000 Euro. Teile der 27 Punkte umfassenden Anklage wurden in dem seit September vergangenen Jahres laufenden Verfahren eingestellt, hieß es am Freitag. Die Unregelmäßigkeiten wurden erst drei Jahre nach der Bestellung der Juristin zur Berufsbetreuerin 2013 festgestellt. Im Urteil setzte die Strafkammer auch ein lebenslanges Berufsverbot für die Angeklagte fest.

Die Angeklagte hatte die Vorwürfe vor Gericht weitgehend bestritten. Während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren beantragte, legte sich der Verteidiger in seinem Schlussvortrag auf kein genaues Strafmaß fest.

Mit den von ihr geschriebenen Testamenten soll sich die Angeklagte jeweils zur Alleinerbin mehrerer vermögender älterer Menschen gemacht haben. Nachdem Zweifel aufgetreten waren, kam es jedoch in keinem Fall tatsächlich zu Auszahlungen von Geld oder der Übereignung von Grundbesitz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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