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Cannabis-Legalisierung tritt in Kraft

Seit diesem Montag ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Damit gibt es auch neue Regeln. Am ersten Tag war davon bei der Polizei noch nicht viel zu merken.
Cannabis
25 Gramm Cannabisblüten liegen auf einer Waage. © Robert Michael/dpa

Cannabis ist nach jahrzehntelangen Diskussionen seit diesem Montag für Volljährige legal. Besitz und Anbau sowie der Konsum der Droge sind mit zahlreichen Vorgaben auch in Hessen erlaubt. Zu größeren Einsätzen oder Zwischenfällen hat das am ersten Tag nicht geführt, wie die Polizei unisono berichtete. «Das wird sicherlich noch ein paar Tage und Wochen dauern, bis wir die Auswirkungen und die Maßnahmen signifikant merken», sagte ein Polizeisprecher in Frankfurt. «Die Pflanzen müssen ja auch erstmal wachsen.» In Mittelhessen hieß es: «Früher sind wir bei den Kontrollen nach dem Geruch gegangen. Jetzt beginnt die Erbsenzählerei mit Wiegen.»

Erwachsene dürfen nun ab 18 Jahren Cannabis legal konsumieren und für den Eigenkonsum anbauen. Laut Cannabisgesetz darf jede volljährige Person bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und unterwegs mit sich führen. In seiner privaten Wohnung darf ein Erwachsener maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahren und höchstens drei Pflanzen anbauen.

Anders als Privatpersonen dürfen die Cannabis-Clubs erst im Juli mit dem nicht-kommerziellen Anbau beginnen - wenn sie eine Lizenz haben. Viele hessische Clubs rechnen frühestens zum Jahresende mit der ersten Abgabe von Cannabis.

Für die hessischen Behörden bedeutet das neue Gesetz einige Änderungen: Es sieht unter anderem vor, dass noch nicht vollständig vollstreckte Strafen wegen Cannabisdelikten, die künftig nicht mehr strafbar wären, erlassen werden müssen. Seit November werden deshalb hessenweit rund 190.000 Strafverfahren noch einmal angesehen, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.

Auf die Polizeibehörden kommen neue Herausforderungen sowohl im präventiven als auch im repressiven Bereich zu, wie das hessische Innenministerium mitteilte. Dies gelte insbesondere für die Überwachung des Jugendschutzes. Delikte in dem Bereich könnten «im Hinblick auf einen Anstieg des Konsums möglicherweise noch bedeutsamer» werden. Grundsätzlich sei nicht mit einer Entlastung, sondern weiterhin mit einem hohen Aufwand für die Polizei zu rechnen.

© dpa
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