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Sexuelle Übergriffe? Verteidigung fordert Freispruch

Ein Mann soll während der Massage in einer Hamburger Wellness-Einrichtung mehrere Frauen in ihrem Intimbereich berührt und sie teils mit einem Finger vergewaltigt haben. Nun plädiert die Verteidigung.
Strafjustizgebäude in Hamburg
Blick auf den Haupteingang zum Strafjustizgebäude. © Christian Charisius/dpa

Ein Masseur, der sich wegen sexueller Übergriffe und Vergewaltigung in einem Hamburger Spa vor Gericht verantworten muss, ist nach Auffassung seiner Verteidiger freizusprechen. Ein «Begrabbeln» während einer Massage sei unprofessionell, erklärte die Verteidigung am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht. Doch es gehe in dem Prozess nicht darum, was moralisch verwerflich sei, sondern ob das Verhalten strafbar gewesen sei. Ihr Mandant habe kein Überraschungsmoment ausgenutzt, wie es die Staatsanwaltschaft vorwerfe.

Das Geschehen ging laut Verteidigung über einen längeren Zeitraum. Mehrmals habe der heute 37-Jährige nachgefragt, ob die Massage gut sei. Keine der Frauen habe klar geäußert, dass die Berührungen gegen ihren Willen seien. Das habe doch nur dazu führen können, dass der Angeklagte vom Einverständnis der Frauen ausgehen konnte, sagte einer der Anwälte.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Februar eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten für den Angeklagten gefordert. Der Mann hatte laut Anklage zwei Frauen beim Massieren der Oberschenkel einen Finger kurz in die Vagina gesteckt. Bei mindestens einer weiteren Frau habe es unerwünschte Berührungen im Intimbereich gegeben. Keine der Frauen habe während der Massage Signale ausgesendet, an solchen Berührungen interessiert zu sein. Das hätten drei Zeuginnen glaubhaft vor Gericht versichert, betonte die Staatsanwältin. Dass die Frauen nicht sofort auf die ungewollten Berührungen reagiert hätten, habe an deren Schock gelegen. Nur eine der drei Zeuginnen hatte die Massage nach dem Übergriff abgebrochen und den Masseur zum Gehen aufgefordert.

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Davor war er der Staatsanwaltschaft zufolge etwa 14 Jahre lang als Masseur tätig. «Ich hatte niemals die Absicht, irgendjemandem zu schaden», sagte der Angeklagte in seinem sogenannten letzten Wort. «Ich bin davon ausgegangen, dass alles so gewollt war, wie ich es gemacht habe. Er wolle sich bei jeder einzelnen Frau entschuldigen. Als Masseur werde er nicht mehr arbeiten können - egal, wie das Verfahren ausgehe.

Ursprünglich angeklagt waren fünf Fälle zwischen Oktober 2020 und Juni 2023, bei denen der Mann während der Wellness-Anwendung sexuell übergriffig geworden sein soll. Doch zwei Verfahren seien am 12. Februar eingestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage.

Das Urteil soll am 29. Februar fallen.

© dpa
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