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Drei Jahre Haft für Masseur wegen Vergewaltigung

Ein Masseur berührt in einer Hamburger Wellness-Einrichtung drei Frauen im Intimbereich, zwei von ihnen vergewaltigt er. Nun hat das Landgericht ein Urteil gesprochen.
Strafjustizgebäude in Hamburg
Der Haupteingang zum Strafjustizgebäude. © Christian Charisius/dpa

Sie erhofften sich Entspannung und erlebten Schreckliches: Das Landgericht Hamburg hat am Donnerstag einen Masseur wegen Vergewaltigung zweier Kundinnen und eines sexuellen Übergriffs in einem Hamburger Spa zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 37-Jährige zwischen Oktober 2020 und Juni 2023 zwei Frauen beim Massieren mit dem Finger vergewaltigte. Bei einer weiteren Frau habe es während der Wellnessbehandlung unerwünschte Berührungen im Intimbereich gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte an, voraussichtlich Revision einzulegen. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Der Angeklagte nahm die Urteilsbegründung äußerlich ohne Gefühlsregung auf.

Er war den Angaben zufolge etwa 14 Jahre lang als Masseur tätig. Während dieser Zeit habe er an unterschiedlichen Orten in Europa oft erlebt, dass seine Kundinnen solche Berührungen gewünscht hätten, hatte der nicht vorbestrafte Mann nach Angaben der Kammer in seiner Einlassung ausgesagt. Eine der Kundinnen, die ihn in Hamburg anzeigte, habe ihn an eine Frau erinnert, die er mal auf einer Swingerparty kennengelernt habe.

 «Ich hatte niemals die Absicht, irgendjemandem zu schaden», hatte der Mann in seinem sogenannten letzten Wort gesagt. «Ich bin davon ausgegangen, dass alles so gewollt war, wie ich es gemacht habe.»

Das sah die Kammer anders. Die Aussagen der drei Zeuginnen seien sehr authentisch gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Gunnar Helmers. Der Angeklagte sei ein Wiederholungstäter. «Durch die drei Fälle ist ein Muster deutlich geworden.» Erst hätten die sexuellen Berührungen wie ein Versehen gewirkt. Dann habe der Mann ein Überraschungsmoment ausgenutzt und sei weitergegangen. Der Mann habe das Grundvertrauen der Betroffenen erschüttert.

In dem ersten Fall war die Frau während der Flitterwochen zu Besuch in Hamburg. Die Wellness-Einrichtung besuchte sie zusammen mit ihrem Ehemann, buchte eine Ganzkörpermassage - und bekam einen Termin bei dem Angeklagten. Es liege sehr fern, dass die Frau in den Flitterwochen solche sexuellen Berührungen des Masseurs gewünscht habe, betonte der Vorsitzende Richter. Nachdem die Kundin 2020 Anzeige erstattet hatte, habe die Ehefrau des Angeklagten das Opfer über das Internet angeschrieben. Die Frau solle ihre Angaben doch überdenken, denn sie schade damit dem Masseur.

Ursprünglich angeklagt waren zwei weitere Fälle, bei denen der Mann während der Wellness-Anwendung sexuell übergriffig geworden sein soll. Doch die zwei Verfahren wurden laut Gericht Mitte Februar eingestellt.

© dpa
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