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Schwarz für Videoüberwachung in Schlachthöfen

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister begrüßt den Großteil der geplanten Änderungen im Tierschutzgesetz. Es gibt aber auch Schwachstellen.
Werner Schwarz
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz ist für eine Einführung von Videoüberwachung in Schlachthöfen. (Archivbild) © Christian Charisius/dpa

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz begrüßt die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine Videoüberwachung in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes. «Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ist ein wichtiger Schritt, Tierleid in einzelnen Betrieben zu verhindern», sagte der CDU-Politiker im Bundesrat. Zugleich könnten Schlachthöfe dokumentieren, dass sie vertrauensvoll arbeiteten – das schaffe Vertrauen.

Ebenfalls gebe es in dem Gesetzesentwurf des Bundes, womit das Tierschutzgesetz angepasst werden soll, auch ein weiteres wichtiges Anliegen für den Minister des nördlichsten Bundeslandes: das Stoppen des illegalen Tierhandels. Schwarz betonte, dass der Handel von Tieren im Internet ermögliche, auch solche Tiere zu kaufen, die im Ausland unter schlechten Bedingungen aufgezogen und zu jung oder krank verkauft werden.

Um diesen Handel effektiver bekämpfen zu können, sei die Pflicht zur Mitteilung der Identität von Anbietenden im Online-Handel ein deutliches Signal. «Ich freue mich, dass dieser Aspekt nun im Gesetzesentwurf aufgegriffen wird», so Schwarz.

Schwarz sieht auch Schwachstellen

Doch nicht alle Änderungsvorschläge in dem Gesetzesentwurf sind für Schwarz ausgewogen. So hätte es für zahlreiche der geplanten Änderungen auch mehr Zeit für die Abstimmung geben können. Dabei bezog sich der Minister etwa auf neue Vorgaben zum Kürzen des Schwanzes bei Schafen. 

«Die Maßnahmen werden in jedem Fall zu zusätzlichem Aufwand führen», erklärte er. Die Schafhalterinnen und Schafhalter, die ohnehin schon wenig mit ihrer Tierhaltung verdienen, würden zudem zusätzlich finanziell belastet. Den Schafen eine «Kurzschwänzigkeit» anzuzüchten sei so beispielsweise nicht – wie aktuell vorgesehen – in acht Jahren möglich. Für den Zuchterfolg werde von Expertinnen und Experten eine Dauer von mindestens 15 Jahren angenommen – diese Zeit sollte den Halterinnen und Haltern auch gewährt werden.

© dpa
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