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Mutter getötet: Angeklagter als schuldunfähig eingestuft

Ein 25-Jähriger soll im Wahn seine Mutter getötet haben. Eine Sachverständige bescheinigt ihm, dass er an paranoider Schizophrenie leidet und deshalb nicht schuldfähig ist.
Gerichtssaal des Landgerichts
Eine Justizbeamte steht zu Beginn eines Prozesses im Landgericht. © Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

Ein 25 Jahre alter Mann, der im September 2023 im Wahn seine Mutter getötet haben soll, ist nach Auffassung einer psychiatrischen Sachverständigen nicht schuldfähig. Er leide unter einer paranoiden Schizophrenie und sei deshalb für seine Tat nicht zur Verantwortung zu ziehen, sagte die Gutachterin am Dienstag. Der Mann hatte am vergangenen Freitag gestanden, seine Mutter im September 2023 in ihrer Wohnung in der Lübecker Altstadt getötet zu haben. Zuvor hatte er ausgesagt, seine Mutter sei von rumänischen Drogenhändlern ermordet worden.

Kurz nach der Tat sei er hochgradig psychotisch gewesen, habe wirr geredet und behauptet, er sei amerikanischer Staatsbürger, sagte die Psychiaterin Christine Heisterkamp am Dienstag vor Gericht. Sein Verhalten sei völlig unangemessen gewesen, sagte sie weiter. Er zeige bis zum heutigen Tag keine Einsicht in seine Krankheit und nehme vermutlich die ihm verordneten Medikamente nur unregelmäßig ein. «In unseren Gesprächen lächelte er strahlend, auch wenn er vom Tod seiner Mutter sprach.»

Mit seinem Haschischkonsum habe das aber nichts zu tun gehabt, sagte sie. Der 25-Jährige leide nicht an einer drogeninduzierten Psychose, sondern an einer paranoiden Schizophrenie. Er selbst behauptet, dass seine Wahnvorstellungen mit seinem Haschischkonsum zusammenhingen.

Erst am Morgen des Tattages war er aus der Psychiatrie entlassen worden. Seine später getötete Mutter habe bis zum Nachmittag 25 Mal die Polizei kontaktiert und gebeten, ihren Sohn wieder in die Psychiatrie zu bringen, sagte eine Kriminalbeamtin am Dienstag aus. «Aber es war ja zu dem Zeitpunkt noch keine Straftat geschehen, sodass wir ihr nur raten konnten, sich an den sozialpsychiatrischen Dienst zu wenden», sagte die Zeugin. Ein Urteil soll nach Angaben der Richterin voraussichtlich am 16. April verkündet werden.

© dpa
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