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Köche für 3,15 Euro pro Stunde beschäftigt - Bewährung

Sie sollen drei Köchen die Pässe abgenommen haben. Die Inder mussten laut Anklage für sehr wenig Geld viele Stunden in der Küche schuften. Dafür gab es nun Bewährungsstrafen.
Prozess wegen Ausbeutung von Arbeitskräften
Die beiden Angeklagten zu Beginn des Prozesses (Archiv-Bild). © Christian Charisius/dpa

Wegen Ausbeutung von Arbeitskräften sind zwei 51 und 53 Jahre alte Restaurantbetreiber vom Hamburger Landgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Angeklagten wurden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten beziehungsweise einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt, teilte das Gericht mit. Darüber hinaus müssen sie Geldbußen im vierstelligen Bereich zahlen. Den Sozialversicherungsschaden hatten die Angeklagten kurz vor Schluss der Beweisaufnahme bereits ausgeglichen.

Den Angeklagten wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft jeweils drei Fälle zur Last gelegt. Sie sollen zwischen Februar 2022 und Juni 2023 als Geschäftsführer einer GmbH Inder als Köche in dem von der Gesellschaft betriebenen Restaurant im Stadtteil St. Georg beschäftigt haben, ohne ihnen die ursprünglich vereinbarten Löhne zu zahlen.

Zudem nahmen die Männer laut Anklage den drei Köchen nach deren Einreise die Pässe ab und brachten sie in einem Gemeinschaftszimmer unter. Der Stundenlohn der Köche habe höchstens 3,15 Euro betragen. Sie hätten monatlich 380 Stunden arbeiten müssen - ohne Anspruch auf Erholungsurlaub. Auf diese Weise sollen den Opfern Nettolöhne in Höhe von insgesamt rund 192 000 Euro vorenthalten worden sein. Zudem hätten die Angeklagten bei der Anmeldung der Köche falsche Angaben gemacht und so Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung in Höhe von knapp 53 000 Euro nicht abgeführt.

Die Männer waren unter anderem wegen schweren Menschenhandels angeklagt. Dieser Vorwurf wurde aber im Verlauf der Verhandlung fallen gelassen.

Redaktionshinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es im ersten Satz: «Wegen schweren Menschenhandels .....» Es muss heißen: «Wegen Ausbeutung von Arbeitskräften ...»

© dpa
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