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Touristin vergewaltigt? Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

Zwei Männer sprechen auf dem Berliner Alexanderplatz zwei Touristinnen an. Kurz darauf sind alle auf dem Weg zu einer Party im Umland. An abgelegenen Orten soll eine der Frauen missbraucht worden sein.
Kriminalgericht Moabit
Schilder an der Fassade des Kriminalgerichts Moabit weisen die Staatsanwaltschaft Berlin und das Landgericht Berlin aus. © Sonja Wurtscheid/dpa

Weil sie eine Touristin vergewaltigt haben sollen, stehen zwei Männer vor dem Berliner Landgericht. Die 29 und 30 Jahre alten Männer sollen auf dem Berliner Alexanderplatz gezielt zwei Touristinnen angesprochen haben, um sie zu einer Party im Umland zu locken und auf dem Weg dorthin sexuell zu missbrauchen. Eine der beiden Frauen aus Nordrhein-Westfalen sei mehrmals vergewaltigt worden. Die Angeklagten haben die Vorwürfe zu Prozessbeginn am Mittwoch zurückgewiesen.

Zu den Taten soll es im September 2020 gekommen sein. Die beiden Männer hätten eine Gruppe von Touristen angesprochen, dabei allerdings falsche Namen benutzt. Mit zwei Frauen, die Interesse an einer Party im Umland zeigten, sei es zu einer Verabredung für den Abend gekommen. Eine von ihnen sei in das Auto des 30-Jährigen gestiegen, die andere habe sich auf das Motorrad des 29-Jährigen gesetzt. Der 30-Jährige habe seine Mitfahrerin allerdings kurz darauf an einem für sie unbekannten Ort abgesetzt. Der 29-Jährige soll in der Nähe einer Autobahnauffahrt zwischen Berlin-Spandau und Wustermark (Landkreis Havelland) plötzlich gestoppt haben.

Der 29-Jährige habe die Frau, die körperlich erheblichen Widerstand geleistet habe, zu sexuellen Handlungen gezwungen, heißt es in der Anklage. Dabei habe er ausgenutzt, «dass sie weder wusste, wo sie sich befand, noch sonst in der Lage war, zu der Nachtzeit um Hilfe zu rufen». Der 30-Jährige habe dann mit seinem Auto an dem Ort gehalten. Er sei mit dem Opfer weiter zu der Party gefahren. Er habe die hilflose Lage der Frau ausgenutzt und gedroht, er werde sie auf dem verlassenen Gelände stehen lassen, wenn sie nicht der Aufforderung von Oralverkehr nachkomme.

Nach längeren Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft im August 2022 Anklage gegen die beiden Männer erhoben. Haftbefehle ergingen allerdings nicht. «Die Initiative ging von ihr aus», erklärte der 29-Jährige am Mittwoch. Der 30-Jährige sagte, er habe «nichts gegen den Willen der Frau gemacht». Der Prozess wird am 19. Februar fortgesetzt. Geplant ist die Befragung des mutmaßlichen Opfers.

© dpa
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