Neu ist die für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen geltende Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder. Die örtliche Ordnungsbehörde erhalte so einen sicheren Überblick über die Anzahl der Hunde, hieß es. Zudem müssten die Hunde angemeldet werden mit Nachweis der Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer.
Weiterhin gilt die Leinenpflicht für Hunde in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Volksfesten, Demonstrationen und anderen Ansammlungen sowie in Parks und Grünanlagen und auf Sport- und Campingplätzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln muss der Hund zudem einen Maulkorb tragen.