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Nach Erfolg vor Gericht will Hönicke zurück ins Bezirksamt

Das Oberverwaltungsgericht gibt dem Lichtenberger Bezirksstadtrat Hönicke in einem Punkt recht: Er dürfe seine Dienstgeschäfte zunächst wieder aufnehmen. Der SPD-Politiker will keine Zeit verlieren.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Blick auf ein Schild am Oberverwaltungsgericht. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Der Lichtenberger Bezirksstadtrat Kevin Hönicke (SPD) darf nach einer Gerichtsentscheidung seine Dienstgeschäfte wieder aufnehmen - und will dies auch so schnell wie möglich tun. «Ich bin morgen früh wieder im Rathaus und freue mich, wieder für den wunderschönen Bezirk Lichtenberg arbeiten und alles geben zu können», sagte der Berliner SPD-Politiker am Dienstagabend der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mitgeteilt, der Kommunalpolitiker dürfe seine Dienstgeschäfte wieder wahrnehmen. «Ich hatte Tränen in den Augen, als ich die Nachricht gehört habe», so Hönicke. Er werde Mittwochmorgen an seinen Schreibtisch im Bezirksrathaus zurückkehren. 

Das OVG hat mit Beschluss vom Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert, wie eine Sprecherin mitteilte. Demnach ordneten die Richter an, dass der Widerspruch Hönickes gegen das Verbot der Führung seiner Dienstgeschäfte eine aufschiebende Wirkung hat (Az.: OVG 4 S 53/23). 

Die Berliner SPD-Landesvorsitzenden Franziska Giffey und Raed Saleh sprachen von einem wichtigen Erfolg für Hönicke. «Endlich darf er wieder als Bezirksstadtrat seine Dienstgeschäfte führen und als für die SPD demokratisch gewähltes Mitglied des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin tätig sein. Wir erwarten jetzt, dass das Urteil so schnell wie möglich umgesetzt wird und die Veränderungen in der Bezirksamtsstruktur unverzüglich rückgängig gemacht werden», hieß es in einer Mitteilung der beiden. 

Laut «B.Z.» wollte Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (49, CDU) den Beschluss zunächst nicht kommentieren. «Wir schauen uns das Urteil in Ruhe an und ziehen dann daraus unsere Rückschlüsse», zitierte ihn die Zeitung. 

Hönicke wird vorgeworfen, im Mai 2023 einem Journalisten bei einer Berliner Tageszeitung anonym interne E-Mails über ein Jahr zurückliegende Vorwürfe von Dienstmissbrauch und sexueller Belästigung in einem anderen Amt zugeleitet zu haben. 

Der Bürgermeister des Bezirks hatte ihm daraufhin die Führung der Amtsgeschäfte verboten. Im Zusammenhang mit der rechtlichen Auseinandersetzung darüber hatte Hönicke Widerspruch eingelegt. Eine Vorentscheidung für den Ausgang eines Disziplinarverfahrens ergibt sich dem OVG zufolge aus dem aktuellen Beschluss nicht.

Ein Verbot der Führung von Amtsgeschäften diene der Abwehr von Gefahren für den Dienstbetrieb. Maßgeblich sei die Prognose, dass die Aufgabenerfüllung der Behörde erheblich gefährdet sei, wenn der Beamte seine Dienstgeschäfte weiterführte, so das OVG. Im vorliegenden Fall seien zwingende dienstliche Gründe für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aber seit der Veröffentlichung des Briefinhalts durch die Berliner Tageszeitung nicht mehr erkennbar, begründeten die Richter.

«Ab diesem Zeitpunkt waren sowohl die Art als auch der Inhalt der der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Unterlagen zu erkennen und es konnte nachvollzogen werden, dass die dem Antragsteller als Urheber zugeordnete Offenlegung in einem konkreten Zusammenhang zu thematisch begrenzten Vorgängen in der Vergangenheit stand.» Seitdem seien weder Verdunkelungsgefahr noch andere erhebliche Gefahren für den künftigen Dienstbetrieb auszumachen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Oktober 2023. Hönicke flog als Absender des anonymen Schreibens auf, weil die Briefmarke über seine E-Mail-Adresse bestellt wurde. Ende Oktober 2023 leitete die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses ein. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Nachfrage mitteilte. 

© dpa
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