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Erfolg vor Gericht: Stadtrat Hönicke zurück im Bezirksamt

Lichtenbergs Stadtrat Hönicke soll das Dienstgeheimnis verletzt haben. Darum musste er seinen Schreibtisch räumen. Der SPD-Politiker wehrte sich dagegen vor Gericht. Zunächst mit Erfolg.
Lichtenberger Bezirksstadtrat zurück im Rathaus
Kevin Hönicke, Bezirksstadtrat in Lichtenberg. © Christophe Gateau/dpa

Der Lichtenberger Bezirksstadtrat Kevin Hönicke (SPD) ist an seinen Schreibtisch zurückgekehrt. Einige Beschäftigte begrüßten ihn am Mittwochmorgen im Bezirksrathaus von Berlin-Lichtenberg. «Ich bin voller Freude und dankbar, wieder hier zu sein», sagte Hönicke. Das Bezirksamt teilte mit, es habe im Rathaus eine Sondersitzung gegeben, um über die Grundlagen der weiteren Zusammenarbeit zu sprechen. Auf der Internetseite des Bezirks wurde Hönicke als Bezirksstadtrat für den Bereich Schule und Sport aufgeführt. 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte den Weg freigemacht für die Rückkehr des Kommunalpolitikers. Es hatte ein Verbot zur Ausübung der Dienstgeschäfte zunächst aufgehoben. Damit hatte sich Hönicke erfolgreich im Eilverfahren gegen eine Entscheidung der Vorinstanz gewehrt. Eine Vorentscheidung für den Ausgang eines Disziplinarverfahrens gegen den Stadtrat ergibt sich aus dem aktuellen Beschluss nicht, wie das OVG betonte. Vom Bezirksamt hieß es am Mittwoch, das Disziplinarverfahren werde weitergeführt. 

Hönicke wird vorgeworfen, im Mai 2023 einem Journalisten bei einer Berliner Tageszeitung anonym interne E-Mails über ein Jahr zurückliegende Vorwürfe von Dienstmissbrauch und sexueller Belästigung in einem anderen Amt zugeleitet zu haben. Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) hatte ihn daraufhin freigestellt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte diese Entscheidung im Dezember 2023 bestätigt. 

Ein Verbot der Führung von Amtsgeschäften diene der Abwehr von Gefahren für den Dienstbetrieb, hieß es jedoch am Dienstag vom OVG. Maßgeblich sei die Prognose, dass die Aufgabenerfüllung der Behörde erheblich gefährdet sei, wenn der Beamte seine Dienstgeschäfte weiterführte. Im vorliegenden Fall seien zwingende dienstliche Gründe für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aber seit der Veröffentlichung des Briefinhalts durch die Berliner Tageszeitung nicht mehr erkennbar, so die Richter. 

«Die monatelange Freistellung unseres durch die Wahl in der BVV gewählten Stadtrates war rechtswidrig», kritisierte der Berliner SPD-Landesvoritzenden Raed Saleh am Mittwoch erneut. 

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt seit Oktober 2023 wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen Hönicke. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage mitteilte. 

© dpa
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