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Ministerien streiten über Gefahrenlage von Tesla-Protestcamp

Seit Wochen protestieren Umweltaktivisten gegen die Tesla-Fabrik. Ein Gericht kippte Auflagen der Polizei, die dagegen Beschwerde einlegte. Nun gibt es Zwist über die Frage von Gefahren.
Tesla-Protestcamp bei Grünheide
Blick auf das Camp der Initiative «Tesla stoppen» in einem Kiefernwald nahe der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg. © Sebastian Gollnow/dpa

In der Brandenburger Landesregierung gibt es Streit über mögliche Gefahren am Protestcamp gegen die Tesla-Fabrik in Grünheide. Das Innenministerium warnt vor möglichen Gefahren durch alte Kampfmittel und von Waldbränden, während das Umweltministerium hierbei keine besondere Gefahrenlage sieht. Innenminister Michael Stübgen (CDU) forderte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) auf, das Risiko von Kampfmitteln klären zu lassen. «Wir halten die Gefährdung für sehr hoch», sagte Stübgen am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags in Potsdam. Der Landesforst - Eigentümer der Fläche - sei verpflichtet, die Gefahr zu sondieren. Weil er das nicht mache, seien bei einer eigenen Suche bereits Kampfmittelreste gefunden worden. 

Das Umweltministerium teilt diese Bedenken nicht. Der Abteilungsleiter für Naturschutz und Forsten, Frank Reichel, sagte zwar, Baumhäuser und Campingzelte gehörten nicht in den Wald, und Kochstätten und Orte für die Notdurft würden kritisch gesehen. Es gebe aber keine Erkenntnisse für ein erhöhtes Potenzial eines Kampfmittelverdachts im Gebiet des Camps. Das Ministerium könne auch keine besondere Waldbrandgefahr feststellen. Reichel sagte aber eine erneute Prüfung zu, wenn es neue Informationen gebe.

Seit Ende Februar protestieren Umweltaktivisten in einem Wald nahe der Fabrik des US-Elektroautobauers Tesla gegen eine geplante Erweiterung des Geländes mitsamt Güterbahnhof, für die Wald gerodet werden müsste. Zuletzt lebten rund 70 Menschen im Camp, etwa 18 Baumhäuser wurden errichtet.

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte im März die Position der Aktivisten gestärkt und Auflagen der Polizei gekippt. Die Beamten forderten unter anderem den Abbau der Baumhäuser. Das Gericht hielt die Begründung von Gefahren nicht für konkret genug. Die Polizei hatte gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Die Frist für die Begründung läuft am Freitag kommender Woche aus.

© dpa
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