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Geiseln genommen und Wohnung in Brand gesetzt - Anklage

Die Feuerwehr rettet vier Männer aus einer brennenden Wohnung. Ermittler gehen von einer Geiselnahme aus, die sich zuvor ereignet haben soll. Hintergründe soll nun ein Prozess klären.
Prozessakte
Staatsanwaltschaft klagt Mann wegen Geiselnahme und Brandstiftung an. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa

Viereinhalb Stunden lang soll ein 40-Jähriger in Berlin drei Männer festgehalten und gezwungen haben, das Gebäude in Brand zu setzen. Wegen mutmaßlicher Geiselnahme und schwerer Brandstiftung hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. 

Demnach soll der Beschuldigte die Männer im Alter von 54, 29 und 26 Jahren am 23. März in einem Mehrfamilienhaus in Reinickendorf mit einer geladenen Waffe daran gehindert haben, die Wohnung zu verlassen. Den 54-Jährigen soll er dann gezwungen haben, Möbel anzuzünden. Dabei soll er gesagt haben, dass jetzt «alle Vier ins Feuer gehen» würden. 

Männer aus brennender Wohnung gerettet

Die Feuerwehr rettete die vier Männer jedoch über den Balkon aus der Wohnung. Nach den Ermittlungen war die Wohnung wegen des Brandes längere Zeit unbewohnbar. Drei Hausbewohner wurden in Kliniken wegen des Verdachts auf Rauchvergiftung behandelt.

Die Hintergründe der Tat sind laut Staatsanwaltschaft bislang unklar. Der 40-Jährige mit serbischer Staatsangehörigkeit habe sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Bislang ist unklar, in welchem Verhältnis der Beschuldigte und die drei Männer zueinander stehen.

Mutmaßlicher Täter in psychiatrischem Krankenhaus 

Laut Staatsanwaltschaft befindet sich der 40-Jährige derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus. Hintergrund ist ein versuchter schwerer Raubüberfall auf einen Späti in Spandau, den der Mann zwei Tage nach der ersten Tat begangen haben soll. Es steht im Raum, dass er wegen einer psychischen Störung zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. 

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, beide Verfahren miteinander zu verbinden, wie ein Behördensprecher sagte. Im Prozess vor dem Landgericht Berlin sei dann über eine generelle Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus zu entscheiden.

© dpa
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