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Bundestagswahl wird in Berlin teilweise wiederholt

Nach vielen Pannen 2021 wird in Berlin die Bundestagswahl wiederholt - zumindest teilweise. Die Rumpf-Abstimmung zur Wiedergutmachung bildet den Auftakt für ein wichtiges Wahljahr.
Wahlbenachrichtigung Wiederholungswahl Berlin
Eine Wahlbenachrichtigung für die Wahlwiederholung für die Bundestagswahl im Jahr 2021 in Berlin liegt auf einem Tisch. © Sebastian Gollnow/dpa

Die Bundestagswahl 2021 war in Berlin von Pannen und organisatorischen Problemen geprägt - nun folgt die Wiedergutmachung: Am Sonntag wird die Wahl teilweise wiederholt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember wird in 455 von 2256 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken neu gewählt, also in etwa einem Fünftel. Zur Stimmabgabe aufgerufen sind 549.549 Berlinerinnen und Berliner statt zuletzt 2,47 Millionen. Die Abstimmung bildet den Auftakt für ein wichtiges Wahljahr in Deutschland: Am 9. Juni steht die Europawahl an, im September Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg.

An den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag, an der Mehrheit der Ampel, wird der Wahlgang in der Hauptstadt nichts ändern. Der Anteil der am Sonntag in Berlin Wahlberechtigten an deren Gesamtzahl auf Bundesebene beträgt nur 0,9 Prozent. Kleine Verschiebungen sind aber möglich. Einige Abgeordnete könnten ihren Sitz im Bundestag verlieren, andere neu ins Parlament einziehen. Momentan stellt Berlin 29 der 736 Abgeordneten im Bundestag.

Am 26. September 2021 hatte Berlin sowohl die Bundestagswahl als auch die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten auf bis dahin beispiellose Weise verpatzt. Lange Schlangen vor Wahllokalen, fehlende oder falsche Stimmzettel, eine zeitweise Wahlunterbrechung mancherorts - die Liste der Probleme war lang. Manche Wähler gaben ihre Stimme teils weit nach 18.00 Uhr ab, als schon Prognosen und Hochrechnungen veröffentlicht wurden. Andere Menschen sahen wegen des Tohuwabohus davon ab, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Vor diesem Hintergrund ordnete der Berliner Verfassungsgerichtshof an, die Wahlen zum Landesparlament und den Bezirksverordnetenversammlungen komplett zu wiederholen. Das geschah dann vor einem Jahr am 12. Februar 2023. Organisatorisch ging alles glatt, politische Folge war ein Regierungswechsel von Rot-Grün-Rot zu Schwarz-Rot. Im Gegensatz zu den Berliner Richtern hielten deren Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe ein solches Vorgehen im Hinblick auf die Bundestagswahl nicht für nötig. Sie erklärten den Wahlgang nur zum Teil für ungültig. Gleichwohl handelt es sich um die erste durch das Bundesverfassungsgericht angeordnete Wahlwiederholung in der Geschichte.

Gewählt wird nun in allen zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen, allerdings in höchst unterschiedlichem Maße. In Pankow sind 85 Prozent der Urnenwahlbezirke betroffen, in Charlottenburg-Wilmersdorf 42 Prozent. Dagegen sind es in Lichtenberg nur 2,9 Prozent, in Treptow-Köpenick 3,4 und in Marzahn-Hellersdorf 6 Prozent. Somit ist klar, dass es in manchen Wahlkreisen schon allein rechnerisch keine Veränderungen geben kann. Manche befürchten angesichts dieser Ausgangslage, dass die Wahlbeteiligung gering ausfällt. Bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin in ihrer Gesamtheit betrug sie 75,2 Prozent.

Spannend könnte es vor allem in den Wahlkreisen Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Reinickendorf werden. Dort errangen 2021 der grüne Politiker Stefan Gelbhaar, der damalige Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD), SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert und Ex-Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) Direktmandate, die nun wackeln könnten. Allerdings sind alle vier Politiker über gute Listenplätze abgesichert - bleiben also in jedem Fall im Bundestag.

Generell gilt bei der Teilwiederholung, dass dieselben Bewerberinnen und Bewerber antreten müssen wie 2021. Das hat zur Folge, dass etwa die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann zur Wahl steht. Sie sitzt allerdings in Untersuchungshaft, nachdem sie Ende 2022 bei einer großangelegten Razzia festgenommen wurde. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mitgliedschaft und Unterstützung einer (rechts-)terroristischen Vereinigung vor.

Bei der Bundestagswahl 2021 lag in Berlin die SPD mit 23,4 Prozent der Zweitstimmen vorn, gefolgt von Grünen (22,4), CDU (15,9), Linken (11,4), FDP (9,1) und AfD (8,4). Von den 12 Direktmandaten, die in der Hauptstadt zu vergeben sind, gewannen die SPD 4, Grüne und CDU je 3 und die Linke 2. Weitere 17 Berliner Politiker wurden über die Parteilisten gewählt, macht zusammen also 29: SPD und Grüne stellen je 7, CDU 5, Linke 4, FDP und AfD je 3 Abgeordnete im Bundestag.

© dpa
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