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Blixa Bargeld: «100 Prozent Unterstützung» für Transsohn

Der Sänger Blixa Bargeld (65) befasst sich nach eigenen Worten schon länger mit dem Thema Transgeschlechtlichkeit. «Aber mein Sohn hat das natürlich noch mehr befeuert», sagte der Sänger und Musiker der Band Einstürzende Neubauten der «Süddeutschen Zeitung». «Klar muss ich mich damit auseinandersetzen. Natürlich vertrete ich jetzt angeblich antibiologische Positionen.» 
Blixa Bargeld
Der Musiker Blixa Bargeld tritt bei der «Space Oddity: A Tribute to David Bowie» im Zeiss Großplanetarium auf. © Carsten Koall/dpa

Ob es keine zwei Geschlechter gebe?, fragt die «SZ» in dem Interview (Freitag gedruckt im Feuilleton; online vorher publiziert). Bargeld: «Nein, noch viel schlimmer. Wissen Sie, es gibt diesen beliebten Ausdruck zu sagen: "geboren im falschen Körper". Das legt ja schon mal einen Fehler nahe. Da fängt der biologische Determinismus an. Der Ausweg daraus ist es, die Tür da aufzumachen und zu sagen: Es kommt nur auf den Willen an. Es kommt nur darauf an, was man will, und nicht irgendwelche biologischen Faktoren.»

Er wisse nicht, wie lang das seinem Transsohn schon bewusst sei, erläuterte Bargeld. «Jetzt kommt das halt so raus. Von mir hat er 100 Prozent Unterstützung. Es ist weder für ihn noch für mich oder meine Frau eine einfache Geschichte, weil er ja auch erst ganz am Anfang seines Weges steht. Da sind ja noch diverse Entscheidungen zu treffen, und wahrscheinlich stehen auch diverse Probleme noch an. Aber Support ist da.»

In Deutschland steht beim Thema Transidentität beziehungsweise Transgeschlechtlichkeit, also dass sich Menschen mit dem Geschlecht, das ihnen nach der Geburt zugeschrieben wurde, nicht identifizieren, derzeit auch eine politische Neuregelung aus.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) der Ampel-Koalition soll künftig Transmenschen und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister durch Erklärung gegenüber dem Standesamt zu ändern, ohne sich zuvor einer Fremdbegutachtung oder einem Gerichtsverfahren unterziehen zu müssen. 

Das SBGG, das als zu weitgehend kritisiert wird, soll das umstrittene Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Viele Transmenschen empfinden dieses als demütigend. Das Gesetz sieht vor, dass Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen. Das Verfahren ist langwierig und teuer. Wesentliche Teile des Gesetzes wurden vom Bundesverfassungsgericht mehrfach für verfassungswidrig erklärt.

© dpa
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