Der Großteil der Adressen liegt demnach in bereits identifizierten sowie amtlich festgelegten Überschwemmungsgebieten. Jede fünfte Adresse wiederum liegt in sogenannten Hochwassergefahrenflächen. Das ist vor allem rechtlich ein Unterschied: In amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten etwa sind bestimmte Bauvorhaben verboten oder müssen speziell geprüft werden und ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Sie wurden bereits detaillierter untersucht und bewertet. Für Hochwassergefahrenflächen gilt das nicht.
Doch aus Sicht des GDV lassen die bisherigen Regelungen zu viele Ausnahmen zu. «Es ist gefährlich und gefährdend, dass in Überschwemmungsgebieten weiterhin Bauland ausgewiesen wird und neu gebaut werden darf», teilte Käfer-Rohrbach weiter mit.
Die meisten hochwassergefährdeten Gebäude liegen demnach im Landkreis Elbe-Elster. Mehr als fünf Prozent aller dortigen Adressen liegen in gefährdeten Lagen, etwa an der Schwarzen Elster. Es folgen die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel sowie der Landkreis Dahme-Spreewald.