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Streit um Krankenhaus-Gesetz: Gerlach kritisiert Lauterbach

Eigentlich soll das Gesetz Krankenhäusern und Patienten helfen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verspricht mehr Transparenz und Milliardenhilfen für Kliniken. In Bayern sieht man das anders.
Krankenhaus
Krankenbetten stehen in einem Gang in einem Krankenhaus. © Lukas Barth/dpa/Symbolbild

Im Streit um ein Gesetz für mehr Transparenz und Milliardenhilfen für Krankenhäuser hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) Vorwürfe gegen die Bundesregierung erhoben. Wenn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) behaupte, das Gesetz würde die finanziellen Probleme der Kliniken lösen, sei das Augenwischerei, sagte sie mit Blick auf ein Treffen des Ministers mit kommunalen Spitzenverbänden am Montag in Berlin. «Der Bundesgesundheitsminister versucht, den Ländern die Verantwortung für die drohende Klinik-Insolvenzwelle in die Schuhe zu schieben. Das ist ein geradezu dreistes Ablenken vom eigenen Versagen.»

Nach Darstellung Gerlachs würde das geplante Gesetz den Kliniken keine zusätzlichen Mittel verschaffen. Es ziehe lediglich Zahlungen vor, die den Krankenhäusern ohnehin zustünden. Nun wolle Lauterbach Druck auf die Länder ausüben, damit diese «seinem verkorksten Krankenhaustransparenzgesetz doch noch zustimmen». Doch davon lasse sich Bayern nicht beeindrucken. «Für mögliche Pleiten trägt allein Lauterbach die Verantwortung.»

Gerlach warnt vor existenzbedrohenden Kostensteigerungen

Der Bund trage die Verantwortung für die Betriebskosten der Kliniken, betonte die Ministerin. Ohne Ausgleich wüchsen ihnen diese Ausgaben durch Kostensteigerungen über den Kopf und seien existenzbedrohend. Die Länder hätten sich bislang vergeblich für ein Soforthilfeprogramm über fünf Milliarden Euro eingesetzt.

Lauterbach wirft dagegen den unionsgeführten Ländern eine Blockade vor. Zusätzliche Mittel von sechs bis acht Milliarden Euro stünden den Krankenhäusern zur Verfügung, wenn dieses Gesetz beschlossen würde, hatte er vergangene Woche erklärt. «Wenn wir dieses Gesetz nicht durchgesetzt bekommen, dann ist ein Krankenhaussterben in Deutschland in großen Teilen schwer abwendbar.» Viel hänge davon ab, dass es in der Bundesratssitzung am 2. Februar beschlossen werde.

© dpa
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