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Keine Entscheidung über den Ausbau des Frankenschnellwegs

Der Ausgang des Rechtsstreits um den Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg ist weiter offen. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München wurden am Donnerstag zwei Klagen gegen das Verkehrsprojekt verhandelt. Eine Entscheidung soll nun innerhalb von 14 Tagen auf dem Schriftweg erfolgen, wie ein Gerichtssprecher im Anschluss sagte.
Justiz
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Der Bund Naturschutz (BN) und ein Anwohner möchten mit ihren Klagen den von der Stadt geplanten kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs verhindern. Konkret richten sie sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Freistaats. Um den Ausbau des staugeplagten innerstädtischen Verlaufs der Autobahn 73 besteht in Nürnberg seit vielen Jahren ein Disput. Der Streckenabschnitt ist zudem sanierungsbedürftig.

Die Kläger bemängeln, ein Ausbau würde noch mehr Autos auf die Nürnberger Straßen locken und die zeitweise zu hohen Stickoxidwerte der Luft in Nürnberg noch weiter verschlechtern. Zudem kritisiert der BN die seiner Ansicht nach zu hohen Kosten für eine Umsetzung.

Die Stadt veranschlagte zuletzt rund 700 Millionen Euro für das Projekt. Ein Teil des Frankenschnellwegs soll damit um eine Fahrbahn erweitern werden. Zudem sollen Lärmschutzwände gebaut und der Verkehr in einen rund zwei Kilometer langen Tunnel verlegt werden. Die Stadt wirbt damit, der Ausbau bringe weniger Stau und mehr Grün.

Nach Angaben des VGH-Sprechers stand bei der Verhandlung am Donnerstag vor allem eine Verkehrsprognose im Fokus. Das Dokument legt dar, wie groß das auf dem Streckenabschnitt zu erwartende Verkehrsaufkommen künftig sein wird. Es ist deshalb zentral bei der Frage der Verhältnismäßigkeit eines Ausbaus.

Es seien die bekannten Argumente ausgetauscht worden, sagte Bürgermeister Christian Vogel (SPD). Eine Tendenz, wie das Gericht entscheiden könnte, sei nicht zu erkennen gewesen. Das sah auch Tom Konopka, Regionalreferent für Mittelfranken beim Bund Naturschutz, so. Beide wollten zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und dann über das weitere Vorgehen beraten. Ein zunächst für Freitag geplanter zweiter Verhandlungstag entfällt.

© dpa
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