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AfD-Klage zu Gremien-Besetzung: Gericht entscheidet im Juli

Ist es in Ordnung, wenn die AfD bei Landtags-Gremien wie dem Kontrollgremium außen vor bleibt? Fakt ist: Die Wahlen sind geheim. Mit einer ersten Klage war die AfD gescheitert - nun hofft sie erneut.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Der Schriftzug „Bayer. Verfassungsgerichtshof“ ist auf einem Schild am Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu sehen. © Matthias Balk/dpa

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will am 18. Juli seine Entscheidung dazu verkünden, ob die Besetzung des siebenköpfigen parlamentarischen Kontrollgremiums im Landtag ohne die AfD rechtmäßig ist oder nicht. Diesen Termin nannte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch.

Konkret geht es in den Verfahren um die vergangene Legislaturperiode. Die AfD hatte damals wiederholt Kandidaten für das Gremium vorgeschlagen, die im Parlament aber in geheimen Wahlen allesamt keine Mehrheit fanden. Die AfD argumentiert deshalb, sie werde in ihren Rechten auf formale Chancengleichheit und effektive Oppositionsarbeit beschnitten. Das Kontrollgremium müsse zwingend spiegelbildlich wie der Landtag selbst besetzt werden. Das sei notwendig, um eine effektive Gewaltenteilung gewährleisten zu können.

Die damals zweitgrößte und heute größte Oppositionsfraktion werde von einer wichtigen Oppositionstätigkeit ausgeschlossen, kritisierten die AfD-Vertreter vor Gericht. Auch die Wähler der AfD hätten das Recht, in diesem Gremium durch ihre gewählten Abgeordneten repräsentiert zu werden. Die Bayerische Verfassung sehe beim PKG eine Wahl nicht vor - verlangt werde aber die Besetzung von Gremien spiegelbildlich zum ganzen Landtag.

Die Vertreter des Landtags argumentierten dagegen, dass der Zugang zu dem Gremium sehr wohl durch eine Wahl geregelt werden dürfe. Und diese sei nun einmal geheim. Zudem sei ein Abgeordneter frei und niemandem für eine konkrete Wahlentscheidung Rechenschaft oder eine Begründung schuldig - eine Begründungspflicht könne es deshalb nicht geben.

Außerdem werde der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit durch das Vorschlagsrecht der AfD gewahrt. Bei der Besetzung des Kontrollgremiums komme es aber - wie auch bei Landtagsvizepräsidenten - darauf an, dass jemand in den Augen der Mehrheit ausreichend vertrauenswürdig sei und die nötige persönliche Integrität besitze. Zumal es im PKG, das den Verfassungsschutz kontrolliere, um hochsensible Informationen gehe, die auch Leib und Leben von Menschen betreffen könnten, etwa wenn es um sogenannte V-Leute gehe. Fakt ist: Die AfD wird auch in Bayern selbst als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet.

Im Sommer 2021 hatte der Verfassungsgerichtshof bereits eine erste Klage der AfD wegen deren Nicht-Wahl in das Gremium abgewiesen, damals wegen Unzulässigkeit. Daraufhin hatte die Fraktion später eine erneute Klage eingereicht - über die wird nun entschieden.

Auch in der aktuellen Legislaturperiode scheiterten bislang sämtliche AfD-Kandidaten mit Versuchen, sich ins Landtagspräsidium oder in das Kontrollgremium wählen zu lassen. Zum Teil entfielen auf die Kandidaten sogar weniger Stimmen als AfD-Politiker anwesend waren.

© dpa
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