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Suchthelfer schulen Beauftragte von Cannabis-Vereinen

Anbauvereine für Cannabis können seit Juli Anträge für eine Betriebserlaubnis stellen. Suchthelfer im Land haben bei den Clubs ein besonderes Anliegen.
Cannabispflanze
Suchthilfeberater im Südwesten wollen mit Cannabis-Anbauvereinigungen zusammenarbeiten. (Archivbild) © Georg Wendt/dpa

Nach der beschränkten Cannabis-Legalisierung für Volljährige in Deutschland beginnen Suchthelfer ihre Arbeit mit den sogenannten Anbauvereinen. Besondere Beauftragte der Clubs für den Gesundheits- und Jugendschutz werden dazu geschult, wie der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation in Renchen (Ortenaukreis) berichtete. 

Laut Cannabisgesetz seien Suchthilfe und die Anbauvereinigungen zum Kooperieren verpflichtet. «Ich sehe hier eine Chance», sagte Verbandsgeschäftsführer Oliver Kaiser laut einer Mitteilung. «Wir können präventiv tätig werden und kommen mit Menschen 
in Kontakt, die bisher keinen Kontakt zur Suchtberatung hatten.»

Im Südwesten haben mindestens 50 Vereine zum Anbau von Cannabis ihre Betriebserlaubnis beantragt. Erlaubnisse oder ablehnende Entscheidungen gibt es demnach bisher nicht, wie ein Sprecher des Freiburger Regierungspräsidiums auf Anfrage berichtete. Die Behörde ist landesweit für die Genehmigungen verantwortlich. 

Mitglieder sollen aufgeklärt werden

Max Hendel vom Cannabis Social Club in Rastatt sagte der Mitteilung zufolge, der Verein lege großen Wert darauf, dass Mitglieder über den verantwortungsvollen Konsum von Cannabis aufgeklärt werden. Die Expertise der Suchthilfe sei dafür hilfreich. 

Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und des privaten Anbaus mit zahlreichen Vorgaben war am 1. Juli eine zweite Stufe in Kraft getreten. Nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern wird es damit ermöglicht, an den Start zu gehen. Volljährige Menschen können dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs müssen aber erst eine behördliche Erlaubnis beantragen. Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.

Neue Regeln seit 1. April

Generell ist Kiffen für Volljährige seit dem 1. April mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist schon der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. 

Der Landesverband für Prävention und Rehabilitation ist nach eigenen Angaben einer der größten Träger der Suchthilfe im Südwesten. Beratungsstellen werden Geschäftsführer Kaiser zufolge vor allem von den jeweiligen Landkreisen und vom Land Baden-Württemberg finanziert. 

 

 

 

© dpa
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