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Lebenslange Haft nach Tod von misshandeltem Kleinkind

Ein Kleinkind wird 2021 getötet. Der damalige Partner der Mutter muss wegen Totschlags in Haft. Die Anklage pocht auf eine Verurteilung wegen Mordes und legt Revision ein. Nun wurde wieder geurteilt.
Beginn Revisionsprozess wegen grausamen Todes eines Kleinkindes
Ein Angeklagter sitzt zu Beginn eines Revisionsprozesses in einem Gerichtssaal des Landgerichts. © Katharina Schröder/dpa

Nach dem gewaltsamen Tod eines Kleinkinds in Bopfingen (Ostalbkreis) hat das Landgericht Ellwangen einen 35-Jährigen in einem Revisionsprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der damalige Lebensgefährte der Mutter wurde wegen Mordes und der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die Strafkammer habe das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erwiesen angesehen. Das Urteil sei noch nichts rechtskräftig.

Dem Deutschen aus dem bayerischen Landkreis Ansbach war vorgeworfen worden, dem Kleinkind seiner damaligen Lebensgefährtin im September und Oktober 2021 durch stumpfe Gewalt zahlreiche Verletzungen und Bisswunden zugefügt zu haben. Durch einen Tritt in den Bauch soll er den Kleinen letztlich tödlich verletzt haben. Der knapp Zweijährige war am 21. Oktober 2021 im Krankenhaus gestorben.

Das Landgericht Ellwangen hatte den Mann 2022 zu einer Haftstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Auf Revision der Staatsanwaltschaft wurde der Fall seit Anfang Februar neu verhandelt.

Die Mutter des Jungen sitzt wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung ebenfalls in Haft. Sie war in einem getrennten Verfahren Ende 2022 zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

© dpa
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