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Angeklagter schweigt im Prozess um getötetes Kleinkind

Über Wochen soll ein Mann einen knapp zweijährigen Jungen misshandelt haben. Schließlich starb das Kind infolge der Verletzungen. Nun begann der Revisionsprozess.
Angeklagter
Ein Mann sitzt im Landgericht mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank. © Stefan Puchner/dpa

Der Angeklagte im Fall des getöteten Kleinkinds aus Bopfingen (Ostalbkreis) schweigt. Beim Beginn des Revisionsprozesses vor dem Landgericht Ellwangen am Freitag erklärte die Verteidigerin des Mannes, dass er keine Angaben machen werde. Dem damaligen Lebensgefährten der Mutter des Kindes wird vorgeworfen, einen knapp zweijährigen Jungen über Wochen misshandelt und schließlich getötet zu haben. Im Oktober 2021 starb der kleine Junge an inneren Verletzungen in einem Krankenhaus.

Der inzwischen 35 Jahre alte Mann führte laut Anklage seit Sommer 2021 eine Beziehung mit der Mutter des kleinen Jungen. Zunächst sei er an den Wochenenden in der Wohnung gewesen, in der die Frau mit ihren fünf Kindern lebte. Dann sei er dauerhaft dort gewesen. Die Mutter habe den kleinen Jungen häufiger in der Obhut ihres Lebensgefährten gelassen. Laut Staatsanwaltschaft entwickelte der Mann einen Hass auf das Kind. Er soll dem Kind multiple Verletzungen durch stumpfe Gewalt zugefügt haben. Dabei nahm er laut Staatsanwaltschaft billigend in Kauf, dass der knapp Zweijährige sterben könnte. Er habe das Kind unter anderem geschlagen, in Wasser getaucht und gebissen. Die Übergriffe auf den Jungen gingen demnach über Wochen. Schließlich soll der Angeklagte dem Kind so stark in den Bauch getreten haben, dass es infolge der Verletzungen zwei Tage später in einem Krankenhaus starb.

Das Landgericht Ellwangen hatte den Mann aus dem bayerischen Landkreis Ansbach 2022 wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt. Der Fall wird neu verhandelt, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft aufhob. Die Staatsanwaltschaft hatte damals Mord und lebenslange Haft gefordert. Das Gericht hatte die Mordmerkmale aber nicht als gegeben gesehen. Aus Sicht des BGH hält die Verneinung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe mit der vom Landgericht gegebenen Begründung sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand. Ein Urteil gegen den 35-Jährigen könnte Ende Februar ergehen.

Die Mutter des kleinen Jungen hatte das Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Die Frau ist im Revisionsprozess als Zeugin geladen. 

© dpa
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