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Eltern und Bruder tot - Prozess gegen 19-Jährigen beginnt

Ein Mann soll seine Familie mit einem Messer attackiert haben. Am Ende sind drei Menschen tot. Doch in dem Verfahren geht es aus einem bestimmten Grund nicht um eine Gefängnisstrafe.
19-Jähriger soll Eltern und Bruder getötet haben
Blutspuren an der Tür zeugen von der Tat. (Archivbild) © David Pichler/dpa

Weil er seine Eltern und seinen Bruder getötet haben soll, steht ein 19-Jähriger ab heute (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. Da die Schwester des Angeklagten bei dem Messerangriff schwer verletzt wurde, wirft die Staatsanwaltschaft dem Deutsch-Italiener neben Totschlag in drei Fällen auch versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Der Beschuldigte war aus Sicht der Anklagebehörde zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Daher geht es in dem Verfahren um die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Der Vorfall in der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein (Landkreis Waldshut) hatte Ende März für Aufsehen gesorgt: Der Sohn soll seine Eltern im Alter von 58 und 61 Jahren und seinen 34-jährigen Bruder nach früheren Angaben mit einem Klappmesser getötet haben. Die Schwester erlitt schwere, aber nicht lebensbedrohlich Stich- und Schnittverletzungen. 

Aussage angekündigt

Im Juli hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, das genaue Motiv sei unklar: «Der Beweggrund für die Handlungen des Beschuldigten dürfte in seiner psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt liegen.» Es habe am Vortag einen handgreiflichen Streit in der Familie gegeben. 

Die Behörde holte das Gutachten eines Sachverständigen ein und kam zu dem Schluss, der 19-Jährige könne nicht für sein Handeln bestraft werden. Es sei aber zu erwarten, dass der Mann gefährlich sei. Daher strebe die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren an.

Die große Jugendkammer am Landgericht hat fünf weitere Verhandlungstermine bis zum 9. September angesetzt. Einer Sprecherin zufolge hat der Beschuldigte über seinen Verteidiger angekündigt, er werde Angaben zur Sache machen. 

© dpa
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