Eine 2021 eingeführte EU-Abgabe auf nicht recycelte Plastikverpackungen wird aus Sicht des EU-Rechnungshofs nicht ausreichend kontrolliert. Das kann im Zweifel auch Umweltkriminalität begünstigen, wie aus einem neuen Bericht der Institution hervorgeht.
«Wenn die von den Recyclingunternehmen entgegengenommenen Kunststoffabfälle nicht wie in der Abfallrahmenrichtlinie vorgeschrieben aufbereitet werden und stattdessen illegal verbracht oder entsorgt werden, stellt dies eine Umweltstraftat dar», heißt es in dem Bericht. Es gebe nur eine begrenzte Gewähr dafür, dass die von den Recyclingunternehmen als eingegangen gemeldeten Abfälle auch tatsächlich aufbereitet würden.
Zudem wird beklagt, dass es unterschiedliche Methoden in den einzelnen EU-Ländern gebe, die Abfallmengen zu berechnen. Es müssen 80 Cent pro Kilo nicht recyceltem Plastik gezahlt werden. Dabei hätten sich die EU-Staaten auch teils deutlich verschätzt: Die für 2021 erwartete Gesamtmenge an nicht recycelten Verpackungsabfällen habe um 1,4 Milliarden Kilogramm unter der später tatsächlich gemeldeten gelegen.
Bis Probleme aufgearbeitet sind, dürften die EU-Länder nach Auffassung der Prüfer wahrscheinlich weiterhin uneinheitlich Definitionen und Methoden zur Datenerhebung verwenden. Die 2021 neu eingeführten Eigenmittel sollen unter anderem einen Anreiz schaffen, den Verbrauch von Einwegkunststoffen zu verringern und den Wiederverwertungsanteil zu steigern.