Die hohe Inflation hat die Umsätze im deutschen Handwerk im Jahr 2022 kräftig steigen lassen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, legten die Erlöse der rund 570.000 Betriebe im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 9,3 Prozent auf 720 Milliarden Euro zu. Hauptursache dafür sei die Teuerung gewesen - im gleichen Zeitraum erhöhte sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland um 6,9 Prozent.
Insgesamt waren 2022 rund 5,4 Millionen Menschen im Handwerk tätig und damit 0,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Davon waren 4,1 Millionen Personen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, weitere 630.000 Menschen waren geringfügig im Handwerk beschäftigt. Damit waren insgesamt 13 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland im Handwerk tätig.
Handwerk vor allem im Baugewerbe stark vertreten
Vor allem im Baugewerbe ist das Handwerk stark vertreten - hier gehörten 2022 gut zwei Drittel (67 Prozent) der Unternehmen dem Handwerk an. In der deutschen Wirtschaft insgesamt waren Handwerksunternehmen mit 16,6 Prozent vertreten. Ihr Anteil am Gesamtumsatz der deutschen Wirtschaft betrug 7,4 Prozent - das waren 1,1 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr.
In den einzelnen Handwerkszweigen entwickelten sich die Beschäftigtenzahlen unterschiedlich. Ein leichtes Plus im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten das Kraftfahrzeuggewerbe (plus 0,6 Prozent), die Handwerke für den gewerblichen Bedarf (plus 0,4 Prozent) sowie das Gesundheitsgewerbe (plus 0,2 Prozent). In den übrigen Bereichen gab es jeweils einen leichten Rückgang der tätigen Personen. Im Lebensmittelgewerbe fiel dieser mit minus 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr am stärksten aus.
Deutlicher waren die Unterschiede bei der Umsatzentwicklung: Starke Zuwächse konnten die Handwerke für den privaten Bedarf (plus 15,6 Prozent) sowie für den gewerblichen Bedarf (plus 11 Prozent) und das Bauhauptgewerbe (plus 10,5 Prozent) verzeichnen, während die Umsätze im Gesundheitsgewerbe mit plus 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr nur vergleichsweise gering zulegten.
Redaktionshinweis: In einer früheren Version stand im zweiten Absatz fälschlicherweise das Worte «übrigen», zudem wurde der zweite Teil des Satzes neu gefasst.