In Sachsen-Anhalt soll mit einem Gesetz verhindert werden, dass die neue Grundsteuer zu einer übermäßigen Belastung bei Wohngebäuden führt. «Die Kommunen haben nun die Möglichkeit, auf ihre jeweilige Situation zu reagieren und für einen vernünftigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundstücksarten zu sorgen», sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Andreas Schmidt.
Das Parlament hat den Gesetzentwurf zur sogenannten optionalen Festsetzung differenzierter Hebesätze beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll den Kommunen ermöglicht werden, zwischen verschiedenen Grundstücksarten zu differenzieren und so eine aufkommensneutrale Steuererhebung zu gewährleisten. «Damit kann eine Unwucht der bundesweiten Grundsteuerreform geglättet werden», so der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Ruland. Die unterschiedlich starken Belastungen der Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke könnten so ausgeglichen werden.
Die neue Grundsteuer soll ab 1. Januar 2025 fällig werden. Im Rahmen dieser Reform müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Wie viel die einzelnen Eigentümer künftig zahlen müssen, hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.