Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schlägt vor, Besitzer gefährlicher Messer mit einer Amnestieregelung und materiellen Anreizen zur Abgabe ihrer Waffen zu bewegen. «Damit diese Maßnahme effektiv ist, muss die Bundesregierung für Abgebende ernsthafte Anreize schaffen», sagte der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke. «Konkret könnte das bedeuten: ein Jahr Netflix für die Abgabe eines verbotenen Butterfly-Messers.» Die hohe Zahl von Messerangriffen böte Anlass zur Sorge und mache ein schnelles Handeln unabdingbar, sagte der GdP-Chef.
In Deutschland sind bestimmte Stichwaffen generell verboten. Dazu zählen beispielsweise sogenannte Butterfly-Messer und Faustmesser. Überdies gibt es Messer, die nicht generell verboten sind, die man aber nicht mit sich tragen darf. Es sei denn, das Führen der Gegenstände erfolgt im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder dient einem allgemein anerkannten Zweck. Hierzu zählen etwa Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern.
Kopelke sprach sich außerdem langfristig für eine Vereinfachung der Regelungen zum Führen von Messern in der Öffentlichkeit aus. Er sagte: «Das deutsche Waffenrecht ist gegenwärtig zu kompliziert, um den Umgang mit Messern klar zu regeln.»