Briefwahl in Deutschland wird immer beliebter. Bei der Bundestagswahl 2021 gab fast die Hälfte aller Wählerinnen und Wähler (47,3 Prozent) ihre Stimme per Brief ab – allerdings war das zu Zeiten der Corona-Pandemie samt Maskenpflicht im Wahllokal. Doch auch bei der Europawahl im vergangenen Jahr entschieden sich knapp 38 Prozent für die Briefwahl. Bei der Bundestagswahl 2017 hatte der Anteil noch bei 28,6 Prozent gelegen.
Ist 2025 etwas anders bei der Briefwahl?
Grundsätzlich nicht, nur das Zeitpolster bis zum Wahltag am 23. Februar ist deutlich knapper bemessen. Das Bundesinnenministerium hat die Frist durch eine Rechtsverordnung verkürzt. Ende Januar gehen die Stimmzettel in den Druck. Voraussichtlich zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 beginnen die Kommunen mit dem Versand. Einen einheitlichen bundesweiten Starttag gibt es nicht, deswegen kann es zeitlich zu regionalen Unterschieden kommen.
Kann jeder und jede Wahlberechtigte per Brief wählen?
Inzwischen ja. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 die allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß, um eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen.
Ist Briefwahl kompliziert?
Nein. In der Regel ist die Wahlbenachrichtigung per Post bei der Meldeadresse am Hauptwohnort schon seit Mitte Januar angekommen. Darin liegt ein Vordruck, um den Wahlschein zu beantragen, den man für die Briefwahl benötigt. Das geht bei vielen Gemeinden auch online. Nach dem Antrag kommen die Briefwahlunterlagen per Post nach Hause.
Darin ist das weitere Prozedere genau beschrieben: Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in einen eigenen Umschlag und dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den beigelegten roten Umschlag. Dieser wird portofrei per Post versandt oder zur aufgedruckten Adresse gebracht. Die Unterlagen müssen am Wahlabend bis 18 Uhr angekommen sein.
Geht das auch anders oder schneller?
Ja. Wahlberechtigte können ihren Wahlschein bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes auch direkt beantragen und die Unterlagen später persönlich abholen. Auf Wunsch können sie ihre Briefwahl dann sofort bei der Behörde erledigen.
Kann ich per Brief wählen, wenn ich im Ausland lebe?
Ja. Volljährige deutsche Staatsbürger, die länger im Ausland leben, haben Wahlrecht. Wenn sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben, müssen sie für die Teilnahme an der Wahl einen Antrag stellen. In der Regel ist dafür die Gemeinde zuständig, in der die letzte deutsche Heimatadresse lag. Von dort kommen auch die Briefwahlunterlagen. Briefwahlunterlagen aus dem Ausland zur zuständigen Stelle kosten Porto.
Was passiert mit den Briefwahlunterlagen in der Gemeinde?
Bis zum Wahltag bleiben alle Umschläge verschlossen. Für die Auszählung der Ergebnisse sind Briefwahlvorstände innerhalb des Wahlkreises zuständig. Ab 15 Uhr gibt es einen Check, ob Wahlscheine korrekt ausgefüllt sind. Die Umschläge mit dem Stimmzettel bleiben bis 18 Uhr geschlossen. Die Vorstände zählen sie am Wahltag nach 18 Uhr aus. Sie kontrollieren sich dabei gegenseitig. Ihre Arbeit ist öffentlich – Zuschauen ist erlaubt.
Ist mit der Briefwahl Wahlbetrug wahrscheinlicher?
Groß angelegter systematischer Wahlbetrug bei der Briefwahl in Deutschland ist bisher nicht bekanntgeworden. Das Anfordern der Unterlagen mit eigener Unterschrift sowie später die eigene Unterschrift samt eidesstattlicher Versicherung auf dem Wahlschein gelten als hohe Hürden. Wer hier fälscht, macht sich strafbar.
Theoretisch birgt die Briefwahl aber mehr Risiken für Manipulationen als der Gang zur Urne. Das beginnt damit, dass beim Ankreuzen zu Hause niemand in der Nähe sein darf. Denn die Wahl muss frei und geheim sein. Die Häufigkeit von Wahlfehlern und Wahlbetrug lässt sich nach einer Analyse des Instituts für Parlamentarismusforschung nur schwer messen. Fehler würden nicht immer aufgedeckt, und in Betrugsfällen bestehe für die Eingeweihten der Anreiz, den Fall geheim zu halten.
Um mögliche Fehler und Betrug aufzudecken, gibt es den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Nach jeder Bundestagswahl nimmt er ab dem Wahltag Wahleinsprüche aus der Bevölkerung, von Parteien und von Wahlorganen zwei Monate lang entgegen.