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Wählen mit Handicap: Diese Hilfen gibt es für Betroffene

Ist das Wahllokal unerreichbar? Für die Bundestagswahl im Februar gibt es zahlreiche barrierefreie Möglichkeiten zur Stimmabgabe. Diese vier Optionen sollten Sie kennen.
Rentner im Rollstuhl während der Stimmabgabe in einer Wahlkabine
Betreuerin einer gehbehinderten Frau gibt Stimmzettel ab

Für viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist es längst nicht selbstverständlich, am Wahlsonntag einfach in ein Wahllokal zu spazieren, um dort den Stimmzettel auszufüllen. Denn mit einer Seh- oder Gehbehinderung kann schon der Weg ins Lokal eine unüberwindbare Hürde darstellen, die Stimmabgabe vor Ort ist oft erst die zweite schwere Prüfung. 

Das muss aber nicht so sein. Denn für Betroffene gibt es diverse Hilfsmittel und Möglichkeiten, die ihnen die Stimmabgabe deutlich erleichtern. Um folgende Angebote geht es:

1. Briefwahl

Wer bei der Bundestagswahl im Februar seine Stimme abgeben möchte, muss dafür nicht unbedingt ins Wahllokal. Die Alternative lautet Briefwahl. Die dafür notwendigen Briefwahlunterlagen können Betroffene bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes beantragen, teilt die Bundeswahlleiterin mit. Das geht entweder wie in der Wahlbenachrichtigung beschrieben oder zum Beispiel mit Hilfe einer formlosen Mail. Darin müssen mindestens folgende Angaben zu finden sein: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die Wohnanschrift.

Der Antrag ist spätestens bis Freitag vor der Wahl, 15 Uhr, einzureichen. In besonderen Ausnahmefällen - etwa einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung - geht das auch noch bis zum Wahltag selbst, 15 Uhr.

Die fertig ausgefüllten und verpackten Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig vor der Wahl bei der Post aufgegeben werden, weil sie der zuständigen Stelle bis zum Wahltag, 18 Uhr, vorliegen müssen. Eine Frankierung ist nicht nötig. Wer spät dran ist, kann den Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben (lassen).

2. Barrierefreiheit

Auf der Wahlbenachrichtigung finden Wahlberechtigte die Information darüber, in welchem Wahllokal sie wählen gehen können und ob dieses barrierefrei zugänglich ist. Ist es das nicht, haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, entsprechend dem Vorgehen für die Briefwahl einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum des Wahlkreises zu wählen, so die Bundeswahlleiterin. Welches der zugehörigen Wahllokale im Wahlkreis barrierefrei erreichbar ist, erfahren Interessierte bei ihrer Gemeinde.

3. Hilfsperson

Wer aufgrund welcher Einschränkung auch immer den Stimmzettel nicht selbstständig kennzeichnen, falten oder in die Wahlurne stecken kann, kann sich dabei von einer anderen Person helfen lassen. Entweder bringen Wahlberechtigte dafür selbst eine Vertrauensperson mit ins Wahllokal oder aber sie bitten bei den ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und -helfern um Unterstützung. 

Ganz wichtig: Wahlberechtigte müssen ihre Wahlentscheidung dabei selbst treffen und äußern können - die Unterstützung muss sich laut Bundeswahlleiterin «auf die Erfüllung der Wünsche des Wählenden beschränken». Die Hilfsperson muss dabei jegliche Beeinflussung des höchstpersönlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess unterlassen.

Übrigens: Auch für die Briefwahl darf man sich Unterstützung holen. In der unbedingt beizulegenden, eidesstattlichen Versicherung müssen Hilfspersonen dann bestätigen, den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers ausgefüllt zu haben.

4. Stimmzettelschablone

Sogenannte Stimmzettelschablonen helfen blinden und sehbehinderten Menschen, die wesentlichen Inhalte des Stimmzettels mit den Fingern zu lesen. Auf diese Weise können Betroffene auch ohne fremde Hilfe abstimmen.

Dieses Tool stellen örtliche Blindenvereine zur Verfügung - auch dann, wenn Wahlberechtigte nicht Mitglied in einem solchen Verein sind. Den nächstgelegenen Verein und dessen Kontaktdaten finden Interessierte auf der Webseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV). Ansonsten hilft die bundesweite Hotline des DBSV unter 030 28 53 87 0 weiter.

Wie die Schablone genau funktioniert, können Antragstellerinnen und Antragsteller in der Regel einer beiliegenden Audio-CD entnehmen.

© dpa
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