Wählerinnen und Wähler sollten Wahlbriefe umgehend abschicken. Die Deutsche Post stellt nach Angaben der Bundeswahlleiterin sicher, dass Briefe, die heute vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen werden, rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingehen.
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Der Wahlbrief könne aber auch noch direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse - in der Regel das jeweilige Wahlamt - abgegeben werden. Wahlbriefe mit ausgefüllten Stimmzetteln für die Bundestagswahl müssen den Angaben nach spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar, bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Geht der Wahlbrief danach ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl unberücksichtigt.