Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Fast 100.000 Einträge in neuem Register zu Organspenden

Ein grundsätzliches Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod kann man jetzt auch digital festhalten. Wie wird das neue Portal angenommen?
Organspendeausweis
Der Organspendeausweis kann verloren gehen - nun gibt es eine Datenbank im Internet. © Michael Kappeler/dpa

Im neuen zentralen Online-Register zu Organspenden haben sich vier Wochen nach dem Start fast 100.000 Menschen eingetragen. Abgegeben wurden inzwischen 97.858 Erklärungen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber auf Anfrage mitteilte. Das Portal www.organspende-register.de ist am 18. März online gegangen. Dort können Nutzer ab dem Alter von 16 Jahren dokumentieren, ob sie zu einer Organspende nach dem Tod bereit sind oder nicht.

Eintragen kann man sich zunächst, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und können jederzeit geändert und gelöscht werden. Erklärungen auf Papier, beispielsweise in Organspendeausweisen, sind weiter möglich. Kliniken, die Organe entnehmen, sollen vom 1. Juli an gespeicherte Erklärungen suchen und abrufen können. Bis zum 30. September soll es möglich werden, digitale Erklärungen auch direkt über Apps der Krankenkassen einzutragen.

8400 Menschen auf Warteliste für Transplantation

Das Register ist Kernstück eines 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das auch auf leichtere Möglichkeiten zur Dokumentation einer Entscheidung zur Spendebereitschaft zielt. Hintergrund sind Bemühungen um mehr lebensrettende Organspenden. Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Das waren 96 mehr als nach einem starken Einbruch 2022, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation bilanzierte. Zugleich standen aber knapp 8400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation.

Beim Eintrag in das Online-Register kann man aus fünf Optionen wählen:

  • Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden;
  • Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe;
  • Ja, ich gestatte dies, ich möchte jedoch nur bestimmte Organe/Gewebe zur Spende freigeben;
  • Über ja oder nein soll dann folgende Person entscheiden;
  • Nein, ich widerspreche der Entnahme von Organen oder Geweben.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Autor Rolf Dobelli
Kultur
Ein Ratgeberbuch fürs Alltagsglück: «Die Not-To-Do-Liste»
Illustration - Vorlesen
Kultur
Vom Dinosaurier auf Wolken: Bücher für trauernde Kleinkinder
Schauspieler von Pulp Fiction
People news
Samuel L. Jackson: «Pulp Fiction» veränderte mein Leben
Honor Magic V3 im Test: Honors Foldable der dritten Generation
Handy ratgeber & tests
Honor Magic V3 im Test: Honors Foldable der dritten Generation
Eine Frau ruft auf einem Smartphone Soziale Medien auf
Internet news & surftipps
Wie viele Whatsapp-Nachrichten haben Sie schon verschickt?
Glasfaser-Kabel
Internet news & surftipps
Wissing: Große Fortschritte bei 5G- und Glasfaserausbau
Italien - Israel
Fußball news
Wie der Vater und der Opa: Daniel Maldinis Italien-Debüt
Eine Frau hält Bargeld in der Hand
Job & geld
Warum das Sparbuch nicht mehr zeitgemäß ist