Ab August können Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen beim Bundesverfassungsgericht auf elektronischem Weg eingereicht werden. Das sieht eine entsprechende Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes vor, die der Bundestag im April verabschiedet hatte und die am 1. August in Kraft tritt.
Die Zusendung müsse dabei über einen zugelassenen Übermittlungsweg erfolgen, betont das höchste deutsche Gericht. «Auf diesen Wegen sind die Nachrichten stets sicher geschützt und es kann jederzeit festgestellt werden, wer die Absenderin oder der Absender einer Nachricht ist.» Sichere Übermittlungswege sind laut Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts etwa das besondere elektronische Anwaltspostfach oder das elektronische Bürger- und Organisationspostfach. Eine Einreichung per E-Mail, über Kurznachrichtendienste oder soziale Netzwerke sei nicht möglich.
Bürgerinnen und Bürger können ab August den neuen digitalen Weg gehen, müssen das aber nicht. Sie dürften ihre Dokumente weiterhin auch per Post oder Telefax einreichen, so das Bundesverfassungsgericht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts seien jedoch zur elektronischen Einreichung verpflichtet. Auch das Karlsruher Gericht kann nach eigenen Angaben nun verfahrensbezogene Dokumente elektronisch an die Beteiligten und ihre Bevollmächtigten übermitteln.
«Die Zeit dafür war reif: Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). «Deshalb ist es richtig, dass es nun auch digital angerufen werden kann.» Der Tag markiere einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Rechtsstaats.