Kostüme am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Als Funkenmariechen durch die Flure tanzen? Nicht alle Arbeitgeber:innen dürften das gutheißen. Besonders, wenn Kund:innenkontakt besteht, ist Vorsicht geboten. In Berufen mit Anzugspflicht oder vorgeschriebener Schutzkleidung ist eine Verkleidung ebenfalls problematisch. Wer im Handwerk oder in lockererem Arbeitsumfeld tätig ist, kann seine Karnevalsliebe dezent zeigen, etwa mit bunten Accessoires wie einer Krawatte, Schleife oder etwas Glitzer.
Alkohol am Arbeitsplatz: Ein Gläschen in Ehren?
Ob Alkohol im Büro erlaubt ist, hängt von den Unternehmensrichtlinien ab. Hat die Chefetage in der Vergangenheit Ausnahmen gemacht, darf man vielleicht mit Kolleg:innen auch auf den Rosenmontag anstoßen. Aber Achtung: Wer zu tief ins Glas schaut, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn die Arbeitsleistung darunter leidet oder man am nächsten Tag verkatert erscheint.
Lustige Bräuche: Bützchen & Krawatten abschneiden
Auch wenn "Bützchen" (Küsschen) auf Karnevalspartys weit verbreitet sind, im Arbeitsumfeld sind sie meist unangebracht. Auch das traditionelle Krawattenabschneiden kann heikel sein: Wer weiß, ob man nicht unabsichtlich ein teures Designerstück ruiniert. Daher besser vorher nachfragen, welche Bräuche im Büro üblich ist.
Betriebliche Regelungen: Karnevalstage arbeitsfrei?
Karnevalstage sind keine gesetzlichen Feiertage, auch nicht im Rheinland. Unternehmen handhaben diese Zeit unterschiedlich:
• In manchen Firmen gibt es Sonderurlaub.
• Falls in den letzten Jahren Rosenmontag stets arbeitsfrei war, kann dies als betriebliche Übung gelten und man kann davon ausgehen, dass es auch in diesem Jahr so gehandhabt wird.
• Andernorts läuft der Betrieb wie gewohnt weiter.
Tipp: Rechtzeitig in der Personalabteilung oder bei Vorgesetzten nachfragen!
Unfallschutz an Karneval: Gilt die gesetzliche Unfallversicherung?
Wer auf dem Weg zur oder von der betrieblichen Karnevalsfeier verunglückt, steht unter bestimmten Bedingungen weiterhin unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung:
• Die Feier wurde vom Unternehmen selbst organisiert oder genehmigt.
• Sie dient dem Betriebsklima und steht allen offen.
Karneval im Homeoffice: Was ist erlaubt?
Auch im Homeoffice gelten während der Arbeitszeit bestimmte Regeln. Während ein dezentes Accessoire die Stimmung hebt, sollte man bei wichtigen Videocalls auf Pappnasen und Verkleidungen verzichten. Alkoholische Getränke sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Chefetage gestattet. Eine Alternative: Nach Feierabend ein virtueller Umtrunk mit den Kolleg:innen.
Fazit: Karneval im Büro feiern, aber mit Bedacht
Karneval bringt Freude ins Büro, aber es gibt Grenzen. Wenn Du rücksichtsvoll mit Kolleg:innen und den Unternehmensrichtlinien umgehst, kannst Du die jecke Zeit genießen, ohne ins Fettnäpfchen zu treten.