Mit dem Kopf voran in See, Kanal oder Gartenpool: Macht Spaß, kann aber tragisch enden, wenn der Schädel dabei auf den Boden oder ein Hindernis wie einen Stein trifft. Durch die Wucht des Aufpralls kann die Halswirbelsäule gestaucht oder verrenkt werden, warnt die Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).
Mit Folgen für das Rückenmark, das innerhalb der Wirbelsäule verläuft und ein zentraler Teil unseres Nervensystems ist. Erleidet es Schäden, droht im schlimmsten Falle eine Querschnittslähmung. Nervensignale können dann nicht mehr zwischen dem Gehirn und dem restlichen Körper übertragen werden. Betroffene sind dann lebenslang auf Rollstuhl und fremde Hilfe angewiesen.
Erst prüfen, dann springen
Die gute Nachricht: Wer das Gewässer vor dem Sprung gut prüft, kann die Gefahr für solche Badeunfälle verringern.
Die DGOU rät, auf Sprünge zu verzichten, wenn das Wasser trüb oder weniger als 1,5 Meter tief ist. Auch wenn es am Gewässerboden Hindernisse wie Steine gibt, ist ein Kopfsprung keine gute Idee. Das gilt auch dann, wenn Alkohol und Drogen im Spiel sind, denn sie senken Hemmschwellen und Risikobewusstsein. Wichtig: Ist man in einer Gruppe unterwegs, sollte man gut aufeinander aufpassen.
Analyse zeigt: Meist sind es Männer
Übrigens: Eine bundesweite Statistik zu Querschnittslähmungen nach Kopfsprüngen gibt es nicht. Die DGOU verweist allerdings auf eine Datenanalyse des BG Universitätsklinikum Bergmannsheil in Bochum: In den vergangenen 18 Jahren wurden dort 60 Menschen behandelt, die eine Rückenmarksverletzung nach einem Kopfsprung erlitten hatten.
Die Erkenntnisse: Fast alle von ihnen - 59 von 60 - waren Männer. In vier von zehn Fällen war der Analyse zufolge Alkohol im Spiel. Und: Mehr als die Hälfte von der Betroffenen erlitten eine vollständige Rückenmarksschädigung, sodass Arme und Beine nicht mehr bewegt werden können. Bei keinem der Patienten kam es der Analyse zufolge zu einer vollständigen Genesung des Nervensystems.