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Verbotene Horrorfilme: Diese Streifen sind auf dem Index gelandet

Verbotene Horrorfilme landen auf dem sogenannten Index. Er wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) geführt und enthält Medien, die als jugendgefährdend eingestuft wurden. Welche Horrorfilme auf dem Index standen und bis heute noch dort stehen, erfährst Du in unserer Übersicht.
Verbotene Horrorfilme: Diese Streifen sind auf dem Index gelandet
Verbotene Horrorfilme: Diese Streifen sind auf dem Index gelandet © picture alliance / Mary Evans/AF Archive/Anchor Bay | AF Archive

Verbotene Horrorfilme im Überblick

The Last House on the Left (1972): von 1982 bis 2008 auf dem Index

The Texas Chainsaw Massacre (1974): von 1982 bis 2011 auf dem Index

Brennende Rache (1981): von 1982 bis 2002 auf dem Index

Tanz der Teufel (1981): von 1984 bis 2016 auf dem Index

Bad Taste (1987): von 2001 bis heute auf dem Index

Blood Feast (1963): von 2004 bis heute auf dem Index

Guinea Pig 2: Flowers of Flesh and Blood (1985): von 2005 bis heute auf dem Index

I Spit on Your Grave (2010): von 2012 bis heute auf dem Index

The Human Centipede 2 (2011): von 2013 bis heute auf dem Index

Wann landen Horrorfilme auf dem Index?

Ein Film landet auf dem Index, wenn er nicht nur brutal oder schockierend ist, sondern gezielt menschenverachtende Inhalte oder Gewalt verherrlicht. Besonders problematisch sind Filme, die keinen narrativen Kontext für ihre Gewalt bieten, sondern explizite Brutalität als Selbstzweck inszenieren.

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Auch ideologische oder gesellschaftsgefährdende Botschaften können zur Indizierung führen, beispielsweise der Aufruf zu Hass oder Selbstjustiz. Filme wie „Braindead“ und „Tanz der Teufel“ wurden lange Zeit indiziert, da sie als zu blutig galten – heute wird Gewalt jedoch stärker in den erzählerischen Kontext gesetzt.

Daher hat das BzKJ einige ältere Horrorfilme inzwischen neu bewertet und vom Index genommen. Im Folgenden findest Du Beispiele für Horrorfilme, die eine bestimmte Zeit lang indiziert waren, und für Horrorfilme, die bis heute verboten sind.

Nicht mehr auf dem Index: Horrorfilme, die in den 80ern verboten wurden

The Last House on the Left (1982 bis 2008)

„The Last House on the Left“ (1972) landet 1982 auf dem Index, weil er extreme Gewalt, sadistische Folter und sexualisierte Übergriffe ohne klare moralische Distanz zeigt. Der Film stellt brutale Racheakte in den Mittelpunkt und vermittelt Selbstjustiz als legitime Lösung.

Besonders die realistische Inszenierung der Vergewaltigung und Ermordung zweier junger Frauen sorgt für eine Einstufung als menschenverachtend. 1982 folgt dann die Beschlagnahmung. Erst 2008 wird der Film wieder freigegeben und erhält eine FSK-18-Freigabe, da sich die Bewertung von Gewalt in Filmen inzwischen gewandelt hat.

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The Texas Chainsaw Massacre (1982 bis 2011)

„The Texas Chainsaw Massacre“ (1974) landet in Deutschland Anfang der 80er auf dem Index und wird mehrfach beschlagnahmt. Er gilt als extrem brutal und jugendgefährdend, da er sehr roh inszeniert ist, einen realistischen Gewaltstil zeigt und ein intensives Terrorgefühl vermittelt.

Besonders problematisch erscheint die Darstellung von Folter und Morden durch Leatherface, die zentrale Figur des Films. Ihre Gewalttaten werden als „selbstzweckhaft” eingestuft. 1982 folgt die erste Beschlagnahmung.

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Turbine Medien, seit 2008 Inhaber der deutschen Nutzungsrechte des Films, legt schließlich Beschwerde gegen die letzte Indizierung ein. 2011 hebt das Landgericht Frankfurt am Main die Beschlagnahmung auf, 2017 erhält die ungekürzte Fassung eine FSK-18-Freigabe.

Brennende Rache (1983 bis 2002)

„Brennende Rache“ (Originaltitel: „The Burning“, 1981) gilt als besonders brutaler Slasherfilm mit detaillierten Gewaltdarstellungen und landet in Deutschland bereits zwei Jahre nach Veröffentlichung auf dem Index. Vor allem die realistisch inszenierten Tötungen, umgesetzt von Maskenbildner Tom Savini, sorgen für die Einstufung als jugendgefährdend.

Der Film zeigt blutige Morde an Jugendlichen, darunter eine berüchtigte Massenmordszene mit einer Gartenschere. Aufgrund seiner expliziten Gewalt wird er in den 1980er-Jahren indiziert. Erst 2002 wird die Indizierung aufgehoben. Heute ist der Film ungekürzt mit einer FSK-18-Freigabe erhältlich.

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Tanz der Teufel (1984 bis 2016)

1984 landet der Film „Tanz der Teufel“ (Originaltitel: „The Evil Dead“, 1981) in Deutschland auf dem Index und wird beschlagnahmt. Seine expliziten Gewaltdarstellungen, darunter Enthauptungen, Verstümmelungen und eine berüchtigte Baum-Vergewaltigungsszene, führen zur Einstufung als gewaltverherrlichend.

Die Mischung aus realistischem Splatter und düsterem Horror sorgt dafür, dass der Film nicht nur im Kino, sondern später auch auf VHS verboten wird. Erst 2016 wird die Beschlagnahmung aufgehoben. Bereits ein Jahr später erhält der Film eine FSK-16-Freigabe – das zeigt den drastischen Wandel in der Bewertung über die Jahre.

Verbotene Horrorfilme, die bis heute auf dem Index stehen

Bad Taste (2001 bis heute)

Peter Jacksons Splatter-Debüt namens „Bad Taste“ (1987) landet in Deutschland aufgrund seiner drastischen Gewaltdarstellungen und grotesken Inszenierung auf dem Index. Die exzessiven Gore-Effekte, die überzeichneten Splatter-Szenen und der makabre Humor führen zur Einstufung als jugendgefährdend.

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Besonders problematisch ist die Verbindung von expliziter Gewalt und schwarzem Humor, die Gewalthandlungen verharmlosen könnte. Seit 2001 steht der Film auf dem Index. Eine Neubewertung hat es bisher nicht gegeben. Deshalb ist die ungekürzte Version nach wie vor nicht im freien Vertrieb erhältlich und darf auch nicht öffentlich beworben werden – das gilt generell für verbotene Horrorfilme.

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Blood Feast (2004 bis heute)

„Blood Feast“ (1963) zählt zu den ersten Splatterfilmen, die auf den Markt kamen. Er gerät in Deutschland wegen seiner expliziten Gewaltdarstellungen in den Fokus des Jugendschutzes. Die gezeigten Morde, darunter das Herausreißen von Organen, werden als „selbstzweckhaft” und extrem brutal eingestuft.

Große Kritik erntet die reißerische Inszenierung, die Gewalt ohne kritischen Kontext zeigt. Am 20. Januar 2004 beschlagnahmt das Amtsgericht Karlsruhe den Film. Bis heute ist die ungekürzte Fassung verboten, weshalb sie in Deutschland weiterhin strengen Vertriebs- und Werbebeschränkungen unterliegt.

Guinea Pig 2: Flowers of Flesh and Blood (2005 bis heute)

Die extrem realistischen und expliziten Gewaltdarstellungen werden auch „Guinea Pig 2: Flowers of Flesh and Blood“ (1985) zum Verhängnis. Der Film zeigt die brutale Zerstückelung einer Frau verstörend detailreich – ohne Handlung, ohne Kontext.

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Diese sogenannte selbstzweckhafte Gewalt sorgt dafür, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den Film am 31. Dezember 2005 auf Liste B setzt. Dahinter verbirgt sich die Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot. Damit gilt der Film als „strafrechtlich bedenklich”, das heißt, dass er strafrechtlich relevanten Inhalt enthält (etwa Gewaltverherrlichung). Eine gerichtliche Beschlagnahmung ist bislang ausgeblieben, doch die ungekürzte Fassung darf in Deutschland weder beworben noch verkauft werden.

I Spit on Your Grave (2012 bis heute)

Sexualisierte Gewalt und brutale Racheakte stehen im Mittelpunkt von „I Spit on Your Grave“ (2010), der Neuverfilmung des kontroversen „Ich spuck auf dein Grab“ von 1978. Die ungeschnittene Fassung enthält detaillierte Darstellungen von Vergewaltigung und Folter, die als „selbstzweckhaft” und „verrohend” eingestuft werden.

Am 30. März 2012 landet der Film auf Liste B, was auf strafrechtlich relevante Inhalte hinweist. Nur wenige Monate später, am 28. September 2012, beschlagnahmt das Amtsgericht Augsburg den Horrorfilm. Zwar wird die Beschlagnahmung im Juli 2022 aufgehoben, doch der Film bleibt weiterhin indiziert und ist somit nur eingeschränkt erhältlich.

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The Human Centipede 2  (2013 bis heute)

„The Human Centipede 2“ (2011) gerät 2013 ins Visier des Jugendschutzes und wird als jugendgefährdend eingestuft. Der Film zeigt brutale Folter, Verstümmelungen und sexualisierte Gewalt in expliziten Details – ohne kritischen Kontext oder moralische Distanz.

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Am 6. Dezember 2013 landet die ungeschnittene Fassung auf Liste B der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Nur wenige Monate später, im Mai 2014, folgt die Beschlagnahmung durch das Amtsgericht Fulda. Bis heute ist die ungekürzte Version in Deutschland nicht erhältlich, genau wie andere verbotene Horrorfilme.


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